| Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zu Über den ... , Seite 127 | |||||||
| Zeile: 
 | Text (Kant): 
 | Verknüpfungen: 
 | 
 
 | ||||
| 01 | LBl C 7 R I 148-150 | ||||||
| 02 | Zweite Seite | ||||||
| 03 | Es ist natürlich daß ein Professor der Mathematik es sey als dogmatischer | ||||||
| 04 | Wissenschaft oder als wissenschaftlichem Bekentnis seiner (und | ||||||
| 05 | allen Menschen gemeinsamen) Unwissenheit das Wort so fern rede daß | ||||||
| 06 | er wenigstens ihre Unschuld an allen Revolutionen vertheidigt. Ob sie | ||||||
| 07 | überhaupt bloße Pedanterey sey und die Empiriker in Staatsprincipien | ||||||
| 08 | die eigentlichen Weisen sind die mit ihrer Einsicht der Welt vorleuchten | ||||||
| 09 | und die Rationalisten mit Recht in ihre Schule zurückweisen das muß er | ||||||
| 10 | gänzlich dem Urtheil derer die Gewalt haben überlassen. | ||||||
| 11 | Ich weiß nicht ob ich urtheilen soll daß durch die neuerliche sonst unerhörte | ||||||
| 12 | Anklage der Metaphysik daß sie von Staatsrevolutionen Ursache | ||||||
| 13 | sey ihr zu viel unverdiente Ehre oder zu viel unverschuldete böse Nachrede | ||||||
| 14 | aufgebürdet werde; denn es ist schon seit lange her der Geschäftsmänner | ||||||
| 15 | Grundsatz sie als Pedanterey in die Schule zu verweisen.. | ||||||
| 16 | Kunst in der Moral zu kriechen Wenn vom Recht die Rede ist so | ||||||
| 17 | kan man nicht vom Empirischen ausgehen sondern blos von der Vernunft. | ||||||
| 18 | Man darf nicht besorgen daß jene muthige Grundsätze der Freyheit | ||||||
| 19 | Ausschweifungen machen werden. Alles wird sich in der Anwendung | ||||||
| 20 | von selbst die Schranken setzen so bald ein jeder sein Recht in der bürgerlichen | ||||||
| 21 | Gesellschaft geschützt wissen will. - Denn da muß nicht etwa | ||||||
| 22 | jemand einen Theil seiner Freyheit weggeben um das Übrige zu retten | ||||||
| 23 | denn die Freyheit ist nicht etwa ein Aggregat das zerstückelt werden | ||||||
| 24 | kann sondern absolute Einheit als Princip eines Systems dem gemäs | ||||||
| 25 | man zwar einen Theil seiner Rechte d. i. der rechtmäßigen Einschränkung | ||||||
| 26 | Anderer durch unsere Willkühr aber eben nur jener ungeschmälerten | ||||||
| 27 | Freyheit will, nicht diese selbst ganz oder zum Theil aufgeben kann. | ||||||
| 28 | Es bleibt jede Folge der alten Grundsätze nur mit dem Vorbehalt | ||||||
| 29 | sie nach und nach dadurch daß man sie nicht erneuert eingehen zu lassen. | ||||||
| 30 | Natürlich frey ist jemand der nicht gezwungen werden darf zum | ||||||
| 31 | Vortheil eines Andern etwas zu thun ohne daß es nach seinem eigenen | ||||||
| 32 | Urtheil auch zu seinem Vortheil ist. - Moralisch frey ist der so unter | ||||||
| 33 | an sich zufälligen von ihm selbst eingegangenen Verbindlichkeit steht Kann | ||||||
| 34 | dieser aber nicht darinn seinen Vortheil finden daß er sich eines Andern | ||||||
| 35 | Liebe überläßt? Nein! Es giebt nur zwey Wege Recht oder Gewalt. | ||||||
| [ Seite 125 ] [ Seite 128 ] [ Inhaltsverzeichnis ] | |||||||