Kant: AA XX, Zur Rezension von Eberhards ... , Seite 396

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 weiter, als dieses Zeugnis, um HE E. auch die mindeste Kenntnis von der      
  02 Hauptfrage der Critik gänzlich abzusprechen. Er spricht davon, daß wir      
  03 ein Wort, einen Begrif, durch die bloße Definition, obgleich demselben      
  04 keine correspondirende Anschauung gegeben werden kan, verstehen können,      
  05 und die Critik sagt, daß wir ohne diese die Sache nicht verstehen (ob      
  06 nämlich dergleichen etwas, z.B. ein reiner Geist, irgend ein Ding, d.i.      
  07 auch nur möglich sey). Der Schwärmer gröbster Unsinn ist nicht immer so      
  08 grob, daß nicht der Begrif, den sie erdichten, nicht definirt werden      
  09 könnte, selbst ohne den mindesten Wiederspruch zu enthalten. Aber nun      
  10 frägt die Critik: hat der Begrif objective Realität, hat er einen Gegenstand,      
  11 correspondirt ihm unter allem Möglichen irgend etwas? und hier lehrt sie,      
  12 die letztere müsse wenigstens so lange bezweifelt werden, bis dem Begriffe      
  13 eine correspondirende Anschauung, irgend etwas was zum Beyspiele      
  14 dienen kan, untergelegt werden kan.      
           
  15 Noch sind drey Stücke, die HE E. zur Rechtfertigung der Ansprüche      
  16 des reinen Verstandes auf erweiterte Einsichten a priori, (oder, wie er es      
           
    01 dieses, Zeugnis, von Zeugnis, an zweite Seite des mit 3. signierten Bogens. auch g.Z.      
    01-02 der Hauptfrage v.a. den Hauptfragen      
    03-04 obgleich — kan, g.Z. am Rande.      
    04 Kein Komma nach: könen      
    05 Critik δ die (?) sagt g.Z. Kein Komma. ob δ dergle      
    06 Geist, δ auch nur ein Ding g.Z. (s.Z.?), erst: etwas      
    08 erdichten g.Z., erst: machen      
    10 Realität, δ: ist      
    11 Kein Komma.      
    12 müsse g.Z. (s.Z.?) so lange g.Z. am Rande. bezweifelt erst: zu bezweifeln wofern ihm nicht werden — Begriffe g.Z. (s.Z.?)      
    14 kan. δ: Der Begrif eines nothwendigen Wesens kan gar leicht definirt werden. Die Critik aber beweiset daß man mag den Begrif von einem Dinge nehmen welchen man wolle dessen Prädicate (z.B. den Realitäten) man allenfalls auch das was wir in der Welt so nennen z.B. Güte, Gerechtigkeit etc.      
    15 zur Rechtfertigung erst: durch seine Deduction (zur g.Z.). der Ansprüche v.a. seiner Ansprüche      
           
           
     

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