Kant: AA XIX, Erläuterungen zu A. G. Baumgartens ... , Seite 305 |
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| 01 | Alle juridische Pflichten sind moralisch negativ: man unterläßt blos | ||||||
| 02 | das Suum alterius nicht zu schmälern, man giebt ihm nichts, was ihm | ||||||
| 03 | nicht schon dem Rechte nach gehörete, sondern man nimmt ihm nur nichts. | ||||||
| 04 | Aber die ethische sind positiv: wir geben von dem Unsrigen. | ||||||
7296. ψ. Pr 82. In § 126: |
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| 06 | Factum tribuens ist nicht imputans. | ||||||
| 07 | Zuschreiben --- und zurechnen. | ||||||
| 08 | Dadurch daß ich etwas als todschlag ansehe, schreibe ich zu. | ||||||
| 09 | Dadurch daß ich etwas als Mord (sub lege) ansehe, imputire ich zugleich | ||||||
| 10 | das Gesetz. | ||||||
7297. ψ. Pr 83. In § 127: |
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| 12 | Imputatio ist die Bestimung der Caussalität der freyheit in Ansehung | ||||||
| 13 | einer Handlung unter allgemeinen practischen Gesetzen. Wenn die | ||||||
| 14 | Gesetze die Handlung bestimmen, so liegt die caussalität conform dem Gesetze | ||||||
| 15 | nicht in der freyheit, die folgen mögen Gut oder böse seyn. Ist der Wille | ||||||
| 16 | in Ansehung des Gesetzes frey, so bestimmen die folgen die Caussalität. | ||||||
| 17 | Eine Mordthat konte ich unterlassen, auch nach dem Gesetze. Also ist das | ||||||
| 18 | Begehen davon imputabel. Aber meine Gegenwehr durfte ich nicht unterlassen; | ||||||
| 19 | also kan mir der tod des Angreifers nicht imputirt werden. | ||||||
7298. ψ. Pr 83. In § 128: |
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| 21 | Die quaestio facti kan niemals etwas anderes als den Grad der | ||||||
| 22 | freyheit in einer handlung betreffen; denn alles übrige ist nicht factum, | ||||||
| 23 | sondern entweder physische Caussalität oder gehort zur quaestione iuris. | ||||||
| 24 | Wenn die frage ist von einem todschlage, so muß ich ihn nicht als Mord | ||||||
| 25 | betrachten. | ||||||
| 26 | Die Zurechnung betrift immer bie wirkung, welche eine legale | ||||||
| 27 | Folge hat. Man kan dem Menschen den Tod eines andern Zuschreiben, | ||||||
| 28 | ohne ihn ihm zuzurechnen. Wenn es ein Ochs und kein Mensch | ||||||
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