Kant: AA XVIII, Metaphysik Zweiter Theil , Seite 266 |
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| 01 | ihm Vollständigkeit zu geben, damit wir jene mit Zweken und diese mit | |||||||||
| 02 | physischen Gesetzen des Naturganges verknüpfen. | |||||||||
5635. χ—ψ. M 402'. Zu M § 986ff.: |
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| 04 | Revelatio est vel symbolica vel intellectualis intuitiva. | |||||||||
| 05 | Die Die offenbahrung ist entweder zu betrachten in Ansehung dessen, | |||||||||
| 06 | dem sie Geschehen ist, oder deren, die die Nachricht von derselben glauben | |||||||||
| 07 | sollen. | |||||||||
| 08 | Offenbahrung kan auch zur einzigen Absicht haben, eine Lehre in | |||||||||
| 09 | Gang zu bringen, die keiner offenbahrung bedarf, um sich zu erhalten, | |||||||||
| 10 | wenn sie einmal da ist, weil sie den Beweis in der allgemeinen Menschenvernunft | |||||||||
| 11 | hat. Alsdenn ist die offenbahrung nur von localer und tempereller | |||||||||
| 12 | Nothwendigkeit. | |||||||||
| 13 | Offenbahrung solcher Dinge, die der Mensch nicht als Pflicht durch | |||||||||
| 14 | Vernunft, folglich nicht als an sich nothwendige Pflicht erkennt, kan nicht | |||||||||
| 15 | ist an sich zufallig. | |||||||||
| 16 | Alle (g blos ) Geoffenbarte Theologie (g die nicht durch Vernunft erkant | |||||||||
| 17 | werden kan ) und Religion wir giebt mit der Zeit eine blos Gelehrte | |||||||||
| 18 | Religion. Es kan auch eine blos Natürliche Religion durch offenbahrung | |||||||||
| 19 | in Gang gebracht seyn; bey der ist es zwar nicht nothwendig, aber doch | |||||||||
| 20 | nützlich, daß auch die gelehrte mit ihr zu Paaren gehe. | |||||||||
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