Kant: AA XVII, Reflexionen zur Metaphysik. , Seite 320 |
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| 01 | wir selbst übereilungen oder eine reihe dunkler Vorstellungen, die die Ursachen | ||||||
| 02 | der Irrthümer seyn, unsrer Willkühr unterworfen gedenken. Die | ||||||
| 03 | Handlungen, die nach bloßen Regeln der Sinnlichkeit geschehen. Wir | ||||||
| 04 | müssen an dem Menschen unterscheiden das Thier, d.i. ihn nach den Gesetzen | ||||||
| 05 | der Sinnlichkeit, und den Geist: nach Gesetzen der Vernunft. Seine | ||||||
| 06 | Willkühr als Thier wird wirklich immer bestimmt durch stimulos ; aber | ||||||
| 07 | sein Wille ist doch frey, so fern seine Vernunft vermögend ist, diese Bestimungen | ||||||
| 08 | der Willkühr zu ändern. Warum daß die Vernunft bisweilen | ||||||
| 09 | nicht thue und der Mensch nicht nach dem intellectualen willen handele, | ||||||
| 10 | ist unbekant. Eben daher aber geschieht es, daß der Mensch als Geist betrachtet | ||||||
| 11 | sich als Thier tadelt, mit sich in Wiederspruch und streit ist, sich | ||||||
| 12 | selbst andere Neigungen wünscht, aber sich oft in der sinnlichkeit verliert. | ||||||
| 13 | Der eine geistige Gebrauch ist, die thierische Empfindungen zu ordnen | ||||||
| 14 | und nach thierischen Zweken Mittel zu dirigiren. Der andere ist, die | ||||||
| 15 | Zweke selbst intellectualiter zu betrachten. | ||||||
| 16 | Wie ist es moglich, daß man sich selbst tadeln kan, wenn | ||||||
| 17 | das Selbst nicht so zu sagen zwiefach ist? Denn sonst kan man ia kein | ||||||
| 18 | ander urtheil von sich selbst fällen, als was von sich selbst hergenommen | ||||||
| 19 | ist und auch mit sich übereinstimmt. | ||||||
| 20 | * (s Nicht die obiective, sondern subiective Gründe necessitiren | ||||||
| 21 | actualiter. ) | ||||||
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3873. η? (ε1?) M 331'. E II 455. Zu M § 809? |
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| 25 | Das (g contradictorische ) Gegentheil des Sachen Dinges ist von | ||||||
| 26 | dem Gegentheil des Verhältnisses desselben zu unterscheiden; das letzte ist | ||||||
| 27 | das Gegentheil des Urtheils. | ||||||
| 28 | z.E. ein theilbarer Korper; dessen Gegentheil ist: Corpus | ||||||
| 29 | × 0 = 0 nihil privativum. Dieses Gegentheil wiederspricht sich × 0 + divisibile | ||||||
| 30 | niemals. | ||||||
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