Kant: AA XV, Entwürfe zu dem Colleg über ... , Seite 896 |
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| 01 | Wie dieses System der Glükseeligkeit, das mit der rohen Natur einstimmig | |||||||
| 02 | ist und da vollkommene Kunst wieder zur Natur wird, errichtet | |||||||
| 03 | werde. Rousseau erhebt die Natur, und die ist auch unser Beziehungspunct | |||||||
| 04 | bey aller Kunst: nämlich jener nicht Gewalt anzuthun, sondern sie | |||||||
| 05 | nur zu vollkommen zu entwikeln. Blumen, neue Früchte. | |||||||
| 06 | Man kan auch blind und ohne Plan in der cultur fortgehen, und die | |||||||
| 07 | Natur hat dieses auch nicht unserer Wahl überlassen. Sind wir aber | |||||||
| 08 | damit beynahe zu Ende, so muß ein Plan gemacht werden: der Erziehung, | |||||||
| 09 | der Regirung, der Religion, darin Glükseeligkeit und Moral den Beziehungspunct | |||||||
| 10 | ausmachen. | |||||||
1524. ψ. L Bl. Ha 23. |
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| 11 | S. I: | |||||||
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| 14 | (g Schädlich Vorurtheil: daß alles ehedem eben so gewesen und | |||||||
| 15 | künftig bleiben werde. Die Natur bleibt, aber wir wissen noch nicht, | |||||||
| 16 | was Natur ist, und müssen von ihr das Beste vermuthen. ) | |||||||
| 17 | Man kan es als den Zwek der Natur ansehen: daß ein jedes Geschöpf | |||||||
| 18 | seine Bestimmung erreiche dadurch, daß alle Anlagen seiner Natur zwekmäßig | |||||||
| 19 | entwickelt werden, und zwar, daß nicht blos die species, sondern | |||||||
| 20 | auch jedes individuum endlich seine ganze Bestimmung erfülle. Bey den | |||||||
| 21 | Thieren erreicht es jedes Individuum unmittelbar, beym Menschen nur | |||||||
| 22 | die Gattung in langen generationen, zuletzt aber durch dieselbe jedes | |||||||
| 23 | Individuum. | |||||||
| 24 | Worin besteht diese Bestimmung? 1. (g In der Entwickelung aller | |||||||
| 25 | natürlichen Anlagen ) als ein Vernünftig Geschöpf mit aller Cultur | |||||||
| 26 | Talente mit. 2. Frey nicht blos vor sich, sondern in der Gesellschaft in | |||||||
| 27 | der vollkommensten disciplin seiner Freyheit und natürlichen Gleichheit 3. | |||||||
| 28 | durch gesetze. 3. Glüklich sey, indem er selbst der Urheber dieser Glükseeligkeit | |||||||
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