Kant: AA XV, Reflexionen zur Anthropologie. , Seite 596 |
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| 01 | Die, so Gesetz ohne Freyheit und freyheit ohne Gesetz wollen | |||||||
| 02 | (Türken), sind wirkliche Barbaren. Die ersten nur zum Barbarism | |||||||
| 03 | geneigt. | |||||||
1369. ω3. L Bl. M 16. S. II: |
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| 05 | 1.) Von Volkern, die in sich selbst Gesetzgebendes Vermögen enthalten | |||||||
| 06 | Franzosen Und engländer, Italiener und Deutsche. Lebhaft oder lange | |||||||
| 07 | Anhaltend. | |||||||
| 08 | 2) Von solchen, die Gut den Gesetzen gehorchen, welche Andere | |||||||
| 09 | geben: Russen und Spanier; — die ihnen nicht gehorchen: Polen und | |||||||
| 10 | Türken. | |||||||
1370. π—ρ. M 307'. E I 646. |
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| 12 | Die asiatische Nationen haben alle anstatt der Ehrliebe den | |||||||
| 13 | Hochmuth, d. i. ein Bestreben nach demienigen Vorzuge, wovor sich | |||||||
| 14 | iedermann bücken muß, den aber niemand billigen kan. An dessen Stelle | |||||||
| 15 | ieder zu seyn, niemand aber neben der seinigen zu seyn wünscht. Der | |||||||
| 16 | Hochmuth ist aber iederzeit niederträchtig, namlich: 1. unterdrükend, | |||||||
| 17 | 2. hält nicht wort, 3. habsüchtig bis auf Kleinigkeiten, 4. Untreu, 5. ohne | |||||||
| 18 | Theilnehmung an das allgemeine Gut, ia auch ohne die Ehre, die hieraus | |||||||
| 19 | entspringt, zu kennen. Hiemit ist auch verbunden Mangel am Begriffe | |||||||
| 20 | und an der idee des wahren Schönen, an dessen Stelle Pracht und | |||||||
| 21 | prahlerischer Reichthum. Die Grichen sind erst von thales Zeiten an | |||||||
| 22 | zu Begriffen gelangt, wie es scheint: durch mathematische demonstration. | |||||||
| 23 | und durch Gesetzgebung. Sie sind doch zuletzt in dem, was nicht Anschauend | |||||||
| 24 | seyn kan, nur so weit gelanget, als Erfahrung und Gefühle ihre | |||||||
| 25 | stelle vertreten. | |||||||
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