Kant: AA XV, Reflexionen zur Anthropologie. , Seite 315 |
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| 01 | geht auf das was (g allgemein ) gebilligt wird ohne Beziehung auf die | |||||||
| 02 | privatempfindung. | |||||||
| 03 | Es ist iedem Menschen Gut, dass sein Geschmak nicht zugleich zur | |||||||
| 04 | Neigung werde, sondern ihm nur diene, das zu urtheilen, was allen Gefällt, | |||||||
| 05 | und in der Gesellschaft gefellig zu seyn. Wer vor sich allein ist, vor | |||||||
| 06 | den ists am besten, daß er ohne besondere Wahl einen guten und leicht zu | |||||||
| 07 | befriedigenden appetit hat. | |||||||
711. ν1? (λ?) ρ1?? M 246'. |
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| 09 | M 179': | |||||||
| 10 | Was mit den Gesetzen des Verstandes überhaupt stimt, ist wahr oder | |||||||
| 11 | logisch gut. Was mit den Gesetzen der Sinnlichkeit überhaupt (nothwendiger | |||||||
| 12 | Weise und also allgemein) stimt, ist angenehm schön (denn alle | |||||||
| 13 | sinnlichkeit ist mit Anmuth oder Unannehmlichkeit verbunden, und, was | |||||||
| 14 | die Thätigkeit belebt, ist angenehm; geschieht dieses allgemein, so gefällt | |||||||
| 15 | es). Was mit dem Privatgesetze der Sinnlichkeit (der Empfindung) übereinstimt, | |||||||
| 16 | ist angenehm oder Vergnügt. Weil die selbstempfindung der | |||||||
| 17 | letzte Beziehungsgrund von allen unseren Thätigkeiten ist, M 246': so | |||||||
| 18 | bezieht sich alles auf das Gefühl (welches entweder Lust oder Unlust ist). | |||||||
| 19 | Was mit den Gesetzen des Willens überhaupt nothwendig stimmt, ist gut. | |||||||
| 20 | Dieweil aber der Wille eigentlich eine Thätigkeit ist zufolge einem gewissen | |||||||
| 21 | Erkentnisse, und zwar, welches sich entweder auf das Subiekt im Privatverhältnis | |||||||
| 22 | oder ein allgemein gültiges Verhältnis betrachtet: so ist gut, | |||||||
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