Kant: AA VIII, Zum ewigen Frieden. Ein ... , Seite 376 |
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| 01 | Menschen eben so wenig in ihren Privatverhältnissen, als in ihren öffentlichen | ||||||
| 02 | dem Rechtsbegriff entgehen können und sich nicht getrauen, die | ||||||
| 03 | Politik öffentlich bloß auf Handgriffe der Klugheit zu gründen, mithin | ||||||
| 04 | dem Begriffe eines öffentlichen Rechts allen Gehorsam aufzukündigen | ||||||
| 05 | (welches vornehmlich in dem des Völkerrechts auffallend ist), sondern ihm | ||||||
| 06 | an sich alle gebührende Ehre widerfahren lassen, wenn sie auch hundert | ||||||
| 07 | Ausflüchte und Bemäntelungen aussinnen sollten, um ihm in der Praxis | ||||||
| 08 | auszuweichen und der verschmitzten Gewalt die Autorität anzudichten, der | ||||||
| 09 | Ursprung und der Verband alles Rechts zu sein. - Um dieser Sophisterei | ||||||
| 10 | (wenn gleich nicht der durch sie beschönigten Ungerechtigkeit) ein Ende zu | ||||||
| 11 | machen und die falsche Vertreter der Mächtigen der Erde zum Geständnisse | ||||||
| 12 | zu bringen, daß es nicht das Recht, sondern die Gewalt sei, der sie | ||||||
| 13 | zum Vortheil sprechen, von welcher sie, gleich als ob sie selbst hiebei was | ||||||
| 14 | zu befehlen hätten, den Ton annehmen, wird es gut sein, das Blendwerk | ||||||
| 15 | aufzudecken, womit man sich und andere hintergeht, das oberste Princip, | ||||||
| 16 | von dem die Absicht auf den ewigen Frieden ausgeht, ausfindig zu machen | ||||||
| 17 | und zu zeigen: daß alles das Böse, was ihm im Wege ist, davon herrühre: | ||||||
| 18 | daß der politische Moralist da anfängt, wo der moralische Politiker billigerweise | ||||||
| 19 | endigt, und, indem er so die Grundsätze dem Zweck unterordnet (d. | ||||||
| 20 | i. die Pferde hinter den Wagen spannt), seine eigene Absicht vereitelt, | ||||||
| 21 | die Politik mit der Moral in Einverständniß zu bringen. | ||||||
| 22 | Um die praktische Philosophie mit sich selbst einig zu machen, ist | ||||||
| 23 | nöthig, zuvörderst die Frage zu entscheiden: ob in Aufgaben der praktischen | ||||||
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