Kant: AA V, Kritik der praktischen ... , Seite 039 |
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| 01 | machen, was nur durch Vernunft gedacht werden kann; welches, wenn es nicht ein | ||||||
| 02 | platter Widerspruch werden soll, allen Begriff der Pflicht ganz aufheben und an | ||||||
| 03 | deren Statt blos ein mechanisches Spiel feinerer, mit den gröberen bisweilen in | ||||||
| 04 | Zwist gerathender Neigungen setzen würde. | ||||||
| 05 | Wenn wir nun unseren formalen obersten Grundsatz der reinen praktischen | ||||||
| 06 | Vernunft (als einer Autonomie des Willens) mit allen bisherigen materialen | ||||||
| 07 | Principien der Sittlichkeit vergleichen, so können wir in einer Tafel alle übrige als | ||||||
| 08 | solche, dadurch wirklich zugleich alle mögliche andere Fälle außer einem einzigen | ||||||
| 09 | formalen erschöpft sind, vorstellig machen und so durch den Augenschein beweisen, | ||||||
| 10 | daß es vergeblich sei, sich nach einem andern Princip als dem jetzt vorgetragenen | ||||||
| 11 | umzusehen. -Alle mögliche Bestimmungsgründe des Willens sind nämlich entweder | ||||||
| 12 | blos subjectiv und also empirisch, oder auch objectiv und rational; beide | ||||||
| 13 | aber entweder äußere oder innere. | ||||||
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