Kant: AA III, Kritik der reinen Vernunft ... , Seite 131 |
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| 01 | über die Grenzen möglicher Erfahrung zu erweitern, ist ganz und gar | ||||||
| 02 | dialektisch, und ihre Scheinbehauptungen schicken sich durchaus nicht in | ||||||
| 03 | einen Kanon, dergleichen doch die Analytik enthalten soll. | ||||||
| 04 | Die Analytik der Grundsätze wird demnach lediglich ein Kanon | ||||||
| 05 | für die Urtheilskraft sein, der sie lehrt, die Verstandesbegriffe, welche | ||||||
| 06 | die Bedingung zu Regeln a priori enthalten, auf Erscheinungen anzuwenden. | ||||||
| 07 | Aus dieser Ursache werde ich, indem ich die eigentlichen Grundsätze | ||||||
| 08 | des Verstandes zum Thema nehme, mich der Benennung einer | ||||||
| 09 | Doctrin der Urtheilskraft bedienen, wodurch dieses Geschäfte genauer | ||||||
| 10 | bezeichnet wird. | ||||||
| 11 | Einleitung. |
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| 12 | Von der transscendentalen Urtheilskraft überhaupt. |
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| 13 | Wenn der Verstand überhaupt als das Vermögen der Regeln erklärt | ||||||
| 14 | wird, so ist Urtheilskraft das Vermögen unter Regeln zu subsumiren, d. i. | ||||||
| 15 | zu unterscheiden, ob etwas unter einer gegebenen Regel ( casus datae legis ) | ||||||
| 16 | stehe, oder nicht. Die allgemeine Logik enthält gar keine Vorschriften für | ||||||
| 17 | die Urtheilskraft und kann sie auch nicht enthalten. Denn da sie von | ||||||
| 18 | allem Inhalte der Erkenntniß abstrahirt: so bleibt ihr nichts übrig | ||||||
| 19 | als das Geschäfte, die bloße Form der Erkenntniß in Begriffen, Urtheilen | ||||||
| 20 | und Schlüssen analytisch aus einander zu setzen und dadurch formale | ||||||
| 21 | Regeln alles Verstandesgebrauchs zu Stande zu bringen. Wollte sie nun | ||||||
| 22 | allgemein zeigen, wie man unter diese Regeln subsumiren, d. i. unterscheiden | ||||||
| 23 | sollte, ob etwas darunter stehe oder nicht, so könnte dieses nicht | ||||||
| 24 | anders, als wieder durch eine Regel geschehen. Diese aber erfordert eben | ||||||
| 25 | darum, weil sie eine Regel ist, aufs neue eine Unterweisung der Urtheilskraft; | ||||||
| 26 | und so zeigt sich, daß zwar der Verstand einer Belehrung und Ausrüstung | ||||||
| 27 | durch Regeln fähig, Urtheilskraft aber ein besonderes Talent sei, | ||||||
| 28 | welches gar nicht belehrt, sondern nur geübt sein will. Daher ist diese | ||||||
| 29 | auch das Specifische des so genannten Mutterwitzes, dessen Mangel keine | ||||||
| 30 | Schule ersetzen kann; denn ob diese gleich einem eingeschränkten Verstande | ||||||
| 31 | Regeln vollauf, von fremder Einsicht entlehnt, darreichen und | ||||||
| 32 | gleichsam einpfropfen kann: so muß doch das Vermögen, sich ihrer richtig | ||||||
| 33 | zu bedienen, dem Lehrlinge selbst angehören, und keine Regel, die man | ||||||
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