Kant: AA VIII, Über ein vermeintes Recht ... , Seite 425 |
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01 | Über ein vermeintes Recht aus Menschenliebe zu lügen. |
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02 | In der Schrift: Frankreich im Jahr 1797, sechstes Stück, Nr. I: | ||||||
03 | von den politischen Gegenwirkungen, von Benjamin Constant, ist | ||||||
04 | Folgendes S. 123 enthalten. | ||||||
05 | "Der sittliche Grundsatz: es sei eine Pflicht die Wahrheit zu sagen, | ||||||
06 | würde, wenn man ihn unbedingt und vereinzelt nähme, jede Gesellschaft | ||||||
07 | zur Unmöglichkeit machen. Den Beweis davon haben wir in | ||||||
08 | den sehr unmittelbaren Folgerungen, die ein deutscher Philosoph aus | ||||||
09 | diesem Grundsatze gezogen hat, der so weit geht zu behaupten: daß die | ||||||
10 | Lüge gegen einen Mörder, der uns fragte, ob unser von ihm verfolgter | ||||||
11 | Freund sich nicht in unser Haus geflüchtet, ein Verbrechen sein | ||||||
12 | würde"*). | ||||||
13 | Der französische Philosoph widerlegt S. 124 diesen Grundsatz auf | ||||||
14 | folgende Art: "Es ist eine Pflicht die Wahrheit zu sagen. Der Begriff | ||||||
15 | von Pflicht ist unzertrennbar von dem Begriff des Rechts. Eine Pflicht | ||||||
16 | ist, was bei einem Wesen den Rechten eines anderen entspricht. Da, wo | ||||||
17 | es keine Rechte giebt, giebt es keine Pflichten. Die Wahrheit zu sagen, ist | ||||||
18 | also eine Pflicht; aber nur gegen denjenigen, welcher ein Recht auf die | ||||||
19 | Wahrheit hat. Kein Mensch aber hat Recht auf eine Wahrheit, die | ||||||
20 | anderen schadet." | ||||||
21 | Das πρωτον ψεyδοσ liegt hier in dem Satze: "Die Wahrheit zu | ||||||
22 | sagen ist eine Pflicht, aber nur gegen denjenigen, welcher ein | ||||||
23 | Recht auf die Wahrheit hat." | ||||||
*) "I. D. Michaelis in Göttingen hat diese seltsame Meinung noch früher vorgetragen als Kant. Daß Kant der Philosoph sei, von dem diese Stelle redet, hat mir der Verfasser dieser Schrift selbst gesagt." K. Fr. Cramer +). | |||||||
+) Daß dieses wirklich an irgend einer Stelle, deren ich mich aber jetzt nicht mehr besinnen kann, von mir gesagt worden, gestehe ich hiedurch. I. Kant. | |||||||
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