Kant: AA VII, Der Streit der ... , Seite 035 |
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| 01 | Die Classe der obern Facultäten (als die rechte Seite des Parlaments der | ||||||
| 02 | Gelahrtheit) vertheidigt die Statute der Regierung, indessen daß es in | ||||||
| 03 | einer so freien Verfassung, als die sein muß, wo es um Wahrheit zu thun | ||||||
| 04 | ist, auch eine Oppositionspartei (die linke Seite) geben muß, welche die | ||||||
| 05 | Bank der philosophischen Facultät ist, weil ohne deren strenge Prüfung | ||||||
| 06 | und Einwürfe die Regierung von dem, was ihr selbst ersprießlich oder | ||||||
| 07 | nachtheilig sein dürfte, nicht hinreichend belehrt werden würde. -Wenn | ||||||
| 08 | aber die Geschäftsleute der Facultäten in Ansehung der für den öffentlichen | ||||||
| 09 | Vortrag gegebenen Verordnung für ihren Kopf Änderungen machen | ||||||
| 10 | wollten, so kann die Aufsicht der Regierung diese als Neuerer, welche ihr | ||||||
| 11 | gefährlich werden könnten, in Anspruch nehmen und doch gleichwohl über | ||||||
| 12 | sie nicht unmittelbar, sondern nur nach dem von der obern Facultät eingezogenen | ||||||
| 13 | allerunterthänigsten Gutachten absprechen, weil diese Geschäftsleute | ||||||
| 14 | nur durch die Facultät von der Regierung zu dem Vortrage gewisser | ||||||
| 15 | Lehren haben angewiesen werden können. | ||||||
| 16 | 4)Dieser Streit kann sehr wohl mit der Eintracht des gelehrten und | ||||||
| 17 | bürgerlichen gemeinen Wesens in Maximen zusammen bestehen, deren Befolgung | ||||||
| 18 | einen beständigen Fortschritt beider Classen von Facultäten zu | ||||||
| 19 | größerer Vollkommenheit bewirken muß und endlich zur Entlassung von | ||||||
| 20 | allen Einschränkungen die Freiheit des öffentlichen Urtheils durch die | ||||||
| 21 | Willkür der Regierung vorbereitet. | ||||||
| 22 | Auf diese Weise könnte es wohl dereinst dahin kommen, daß die Letzten | ||||||
| 23 | die Ersten (die untere Facultät die obere) würden, zwar nicht in der Machthabung, | ||||||
| 24 | aber doch in Berathung des Machthabenden (der Regierung), als | ||||||
| 25 | welche in der Freiheit der philosophischen Facultät und der ihr daraus | ||||||
| 26 | erwachsenden Einsicht besser als in ihrer eigenen absoluten Autorität | ||||||
| 27 | Mittel zu Erreichung ihrer Zwecke antreffen würde. | ||||||
| 28 | Resultat. |
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| 29 | Dieser Antagonism, d.i. Streit zweier mit einander zu einem gemeinschaftlichen | ||||||
| 30 | Endzweck vereinigten Parteien, ( concordia discors, discordia | ||||||
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