Kant: AA VI, Die Religion innerhalb der ... , Seite 142 |
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01 | (weil er in seinem Regiment diese dreifache Qualität gemeiniglich nicht | ||||||
02 | von einander absondert, sondern sie oft vermischt oder verwechselt) in einen | ||||||
03 | anthropomorphistischen Frohnglauben auszuarten. | ||||||
04 | Wenn aber eben dieser Glaube (an eine göttliche Dreieinigkeit) nicht | ||||||
05 | bloß als Vorstellung einer praktischen Idee, sondern als ein solcher, der | ||||||
06 | das, was Gott an sich selbst sei, vorstellen solle, betrachtet würde, so würde | ||||||
07 | er ein alle menschlichen Begriffe übersteigendes, mithin einer Offenbarung | ||||||
08 | für die menschliche Fassungskraft unfähiges Geheimniß sein und als ein | ||||||
09 | solches in diesem Betracht angekündigt werden können. Der Glaube an | ||||||
10 | dasselbe als Erweiterung der theoretischen Erkenntniß von der göttlichen | ||||||
11 | Natur würde nur das Bekenntniß zu einem den Menschen ganz unverständlichen | ||||||
12 | und, wenn sie es zu verstehen meinen, anthropomorphistischen | ||||||
13 | Symbol eines Kirchenglaubens sein, wodurch für die sittliche Besserung | ||||||
14 | nicht das mindeste ausgerichtet würde. - Nur das, was man zwar in | ||||||
15 | praktischer Beziehung ganz wohl verstehen und einsehen kann, was aber | ||||||
16 | in theoretischer Absicht (zur Bestimmung der Natur des Objects an sich) | ||||||
17 | alle unsre Begriffe übersteigt, ist Geheimniß (in einer Beziehung) und | ||||||
18 | kann doch (in einer andern) geoffenbart werden. Von der letztern Art ist | ||||||
19 | das obenbenannte, welches man in drei uns durch unsre eigne Vernunft | ||||||
20 | geoffenbarte Geheimnisse eintheilen kann: | ||||||
21 | 1. Das der Berufung (der Menschen als Bürger zu einem ethischen | ||||||
22 | Staat). - Wir können uns die allgemeine unbedingte Unterwerfung | ||||||
23 | des Menschen unter die göttliche Gesetzgebung nicht anders denken, | ||||||
24 | als sofern wir uns zugleich als seine Geschöpfe ansehen; eben so wie | ||||||
25 | Gott nur darum als Urheber aller Naturgesetze angesehen werden kann, | ||||||
26 | weil er der Schöpfer der Naturdinge ist. Es ist aber für unsere Vernunft | ||||||
27 | schlechterdings unbegreiflich, wie Wesen zum freien Gebrauch ihrer Kräfte | ||||||
28 | erschaffen sein sollen: weil wir nach dem Princip der Causalität einem | ||||||
29 | Wesen, das als hervorgebracht angenommen wird, keinen andern innern | ||||||
30 | Grund seiner Handlungen beilegen können als denjenigen, welchen die | ||||||
31 | hervorbringende Ursache in dasselbe gelegt hat, durch welchen (mithin | ||||||
32 | durch eine äußere Ursache) dann auch jede Handlung desselben bestimmt, | ||||||
33 | mithin dieses Wesen selbst nicht frei sein würde. Also läßt sich die göttliche, | ||||||
34 | heilige, mithin bloß freie Wesen angehende Gesetzgebung mit dem | ||||||
35 | Begriffe einer Schöpfung derselben durch unsere Vernunfteinsicht nicht | ||||||
36 | vereinbaren, sondern man muß jene schon als existirende freie Wesen betrachten, | ||||||
37 | welche nicht durch ihre Naturabhängigkeit vermöge ihrer Schöpfung, | ||||||
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