Kant: Briefwechsel, Amtl. Schriftverkehr 7, An [Siegmund August] von Berrenhäuer. (Entwurf) |
|||||||
|
|
|
|
||||
An [Siegmund August] von Berrenhäuer. | |||||||
(Entwurf) | |||||||
[15. Mai 1786.] | |||||||
Hochwohlgebohrner | |||||||
hochgebietender Herr Obrister und | |||||||
Chef eines Regiments | |||||||
hochstzuehrender Herr. | |||||||
Beyliegendes Examinationsattest zeigt das an Ew: Hochwohlgeb | |||||||
ergehende ergebenste Ansuchen unserer Vniuersitaet an, dem Johann | |||||||
Albert Gutowski den verweigerten Erlaubnisschein geneigtest zu ertheilen | |||||||
- Zugleich erbitten wir uns, um fernere Weiterungen in dergleichen | |||||||
Fällen zu verhüten, von Ew: Hoch Wohlgeb Gewogenheit dasjenige regulative | |||||||
Princip zu erkennen zu geben, nach welchem Dieselbe die Ertheilung, | |||||||
oder Verweigerung eines Erlaubnisscheins, an einen mit einem | |||||||
gültigen Examinationsschein versehenen, bey Dero Regiment Enrollirten, | |||||||
zu beurtheilen gesinnet sind. Die beyde Königl: Cabinetsordren geben | |||||||
erstlich den Grund, warum der Erlaubnisschein bey den Regimentern | |||||||
zu suchen sey, deutlich an, nämlich damit die Regimentsrollen richtig | |||||||
angefertigt werden können: zweytens auch die Obliegenheit der Vniuersitaet, | |||||||
damit nicht Leute, die zu anderen Ständen tauglicher wären, | |||||||
sich zu sehr zum Studieren drängen, durch die Schärfe des Examinis die | |||||||
Menge derselben einzuschränken; doch so, daß dem Staate diejenige geschickte | |||||||
Subiecte nicht entzogen würden, die zu Besetzung aller Stellen im | |||||||
Lande, wozu Studierte erfodert werden, nöthig sind. Die Academie kan | |||||||
nicht anders denken, als daß die Beurtheilung dieser Geschicklichkeit und | |||||||
zwar respective auf die mancherley Ämter, davon einige mehr, die andern | |||||||
weniger derselben erfodern und selbst durch die oft sehr mäßige Besoldung | |||||||
zum Studieren anreitzen können, ihr allein zukomme und ist | |||||||
zugleich darüber verantwortlich, wenn es, durch Vernachläßigung ihrer | |||||||
Pflicht, nöthigen Falls darüber Vorstellungen zu thun, sich eräugnete, | |||||||
daß es zu Besetzung der mancherley Stellen im Lande an Subiectis | |||||||
mangeln sollte, ein Fall, der nicht blos möglich, sondern jetzt so gar | |||||||
sehr besorglich ist, wie wir aus der gringen und kaum über die Hälfte | |||||||
der gewohnlichen steigenden Zahl der im vorigen halben Iahre bey | |||||||
der Vniuersitaet angenommenen ersehen, wovon wir nicht entscheiden | |||||||
mögen: ob nicht die Ursache in der Unsicherheit zu suchen sey, darinn | |||||||
die Eltern versetzt werden, wenn sie ihren zum Studieren sonst nicht | |||||||
untauglichen Sohn die volle Schuljahre haben aushalten lassen, ob | |||||||
dieser, wenn gleich zur Academie tuchtig, dennoch derselben nicht entrissen | |||||||
werden dürfte und also die Schulzeit, binnen der er irgend eine | |||||||
andere nützliche Handtierung erlernt haben könnte, sammt den Kosten | |||||||
unnütz, ja für ihn verderblich verschwendet seyn möchten. | |||||||
Wir hoffen daß Ew: Hochwohlgeb: diese unsere Vorstellung, welche | |||||||
die Amtspflicht von uns fodert, nicht übel ausdeuten, hierinn gleiche | |||||||
Geneigtheit gegen unsere Vniuersitaet in Beziehung auf das gemeine | |||||||
Beste, wie wir sie bisher von den übrigen hohen Chefs der Regimenter | |||||||
erfahren haben, beweisen, dadurch aber uns auch der sonst unvermeidlichen | |||||||
Nothwendigkeit, nochmals bey Sr. Königl. Maj. um Erläuterung | |||||||
Dero allerhöchsten Willensmeynung anzuhalten, überheben werden und | |||||||
sind mit der vollkommensten Hochachtung | |||||||
Ew. Hochwohlgeb | |||||||
und hochgebietenden Herren Obristen etc. | |||||||
gantz ergebenste | |||||||
Rektor und Senat der Königl: | |||||||
Universität zu Königsberg | |||||||
I. Kant | |||||||
Acad. h. t. Rector | |||||||
[ abgedruckt in : AA XII, Seite 427 ] [ Amtl. Schriftverkehr 6 ] [ Amtl. Schriftverkehr 8 ] [ Gesamtverzeichnis des Briefwechsels ] |