Kant: Briefwechsel, Brief 227, An Carl Daniel Reusch. |
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An Carl Daniel Reusch. | |||||||
29. März 1784. | |||||||
Ew: Wohlgeb: urtheilen ganz recht, daß das Gutachten des HEn | |||||||
D. Reimarus, nach der Art eines consilii medici, kaum einen anderen | |||||||
Bewegungsgrund zur Abänderung einiger in Ihrem wohlüberdachten | |||||||
Proiecte anzutreffenden Puncte gehabt habe, als um die Anfrage an | |||||||
ihn nicht für gantz überflüßig zu erklären. | |||||||
Da auf die Anfrage des Magistrats, wegen des Krummbiegens | |||||||
der Stangen durch den Blitz, von Seiten der Falcultaet noch eine Antwort | |||||||
gegeben werden muß, so werden Ew: Wohlgeb: die Güte haben, | |||||||
solche nach Dero Kentnis aufzusetzen, indem ich von diesem Vorfalle | |||||||
nicht unterrichtet bin. | |||||||
Weil übrigens der Magistrat uns um unser Urtheil über das | |||||||
Gutachten des HEn D. Reimarus nicht befragt hat, sondern nur dem | |||||||
Meister Nachtigall (vemuthlich wenn er Ew: Wohlgeb: darum ersuchen | |||||||
wird) Ihren Rath nicht abzuschlagen gebeten, so dächte ich, daß, ausser | |||||||
der dahin zu äußernden Bereitwilligkeit, der sich Ew: Wohlgeb. gütigst | |||||||
zu unterziehen belieben wollen, weiter kein Urtheil über die Reimarische | |||||||
Vorschläge gefället werden dürfte. Wolte man mit der äußersten Vorsichtigkeit | |||||||
allen künftig zu besorgenden Vorwürfen vorbeugen, so könnte | |||||||
mit wenig Worten noch angehängt werden: daß, da die Falcultaet | |||||||
die Erfahrungen , die eine zulängliche Ableitung auf der Oberfläche | |||||||
des Bodens beweisen sollen, noch nicht für zahlreich gnug halte, um | |||||||
bey jedem noch so hohen und trockenen Erdreich alle Besorgnis und, | |||||||
mit ihr, die Ableitung in Wasser für unnöthig zu erklären, worinn aber | |||||||
HE D. Reimarus anderer Meinung wäre, sie (die Falcultaet) die Wahl | |||||||
eines dieser beyderseitigen Vorschläge E: hochl: Magistrat gänzlich | |||||||
überlaße. | |||||||
Ich bin übrigens mit der vollkommensten Hochachtung | |||||||
Ew: Wohlgeb: | |||||||
Koenigsberg | gantz ergebenster Diener | ||||||
den 29 Mart. 1784 | I Kant | ||||||
N. S. Die Qvittung, wegen des mir gelieferten Getreydes, folgt | |||||||
hiebey mit. | |||||||
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