Kant: Briefwechsel, Amtl. Schriftverkehr 11, Anschlag am schwarzen Brett. (Entwurf)

     
           
 

 

 

 

 

 
  Anschlag am schwarzen Brett.      
  (Entwurf)      
           
  7. Sept. 178[6.]      
           
  Da, unerachtet eines von Sr. Königl. Majestät ergangenen, den      
  Senioribus der zu einer feyerlichen Musik einverstandenen Academischen      
  Iugend auch bekannt gemachten allerhöchsten Verboths, keine geldversplitternden      
  Freudenbezeugungen bey höchstdero Ankunft allhier zu veranstalten,      
  diese dennoch in Zurüstungen zu derselben fortfährt, in der      
  irrigen Ueberredung, als ob Sr Majestät diese ihre Devotionsbezeugung      
  nur allerhuldreichst abgelehnt, nicht aber ernstlich verboten hätten,      
  so macht Rektor und Senat der Vniuersitaet hiedurch bekannt: daß,      
  so wie der hiesigen Burgerschaft alle feyerliche Aufzüge auf ihr Gesuch      
           
  förmlich abgeschlagen, und dadurch Sr. Königl. Majestät ernstliche      
  Willensmeynung hinreichend erklärt worden, der hier studirenden      
  Iugend diese vorgehabte Musik hiemit gleichfalls gänzlich verboten      
  sey, dergestalt, daß die colligirte Gelder, nach Abzug desjenigen, was      
  etwa davon schon auf kleine Vorbereitungen verwandt seyn möchte, von      
  den Senioribus an die contribuenten zurückgezahlt werde, alle fernere      
  Versammlungen derselben aufhören, die Seniores ihr übernommenes      
  Geschäft niederlegen und, daß dieses geschehen, binnen zwey Tagen erweislich      
  machen müssen; alles bey schweerer Verantwortung im Uebertretungsfalle,      
  auch gänzlicher Vereitelung alles dessen, was von ihnen,      
  oder anderen an ihrer Stelle, in dieser Absicht hierinn unternommen      
  werden möchte. Konigsberg den 7 ten Sept. 178 - Rektor und Senat etc      
           
           
           
     

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