Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zu Die Metaphysik der ... , Seite 409 |
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01 | der mir wohl will wechselseitig wohlwollend zu seyn) Zur allgemeinen | ||||||
02 | Gesetzgebung der practischen Vernunft. Mich für den guten Willen des | ||||||
03 | Anderen gegen mich verbunden zu halten ist dankbare Gesinnung. Ist | ||||||
04 | mit jenem auch die That (Wohlthat) verbunden so ist es eine Schuld die | ||||||
05 | auf mir ruht nämlich der gegenseitigen Erweisung des Wohlwollens | ||||||
06 | gleich als aus einem Recht des Anderen ob es zwar nur eine Tugendpflicht | ||||||
07 | ist, denn die Dankbarkeit wenn man sie an Menschen voraussetzen | ||||||
08 | kan ist eine so große Triebfeder zur allgemeinen Wohlthätigkeit | ||||||
09 | daß sie der Tugend dadurch ihr Feld unendlich vergrößert dagegen ein | ||||||
10 | Beyspiel des Undanks die Wohlthätigkeit welche die Menschen sehr interessirt | ||||||
11 | abhält und dem Rechte der Menschen auch durch diesen ethischen | ||||||
12 | Weg im freyen Gebrauch ihres Wohlthuungsvermögens an Glückseeligkeit | ||||||
13 | zu gewinnen abbruch thut. | ||||||
14 | Zweite Seite |
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15 | Vom Anhäufen des Reichthums. - Je mehr man ihm giebt desto | ||||||
16 | ärmer wird er. | ||||||
17 | Der Undankbare hast seinen Wohltäter darum daß er sich gegen ihn | ||||||
18 | in einer Schuld befindet und nicht ganz frey ist Neid Undankbarkeit u. | ||||||
19 | Schadenfreude. - Zorn, Haß Rachgier - Man kann aus Liebe zürnen - | ||||||
20 | hassen ohne zu Schaden Die Pflicht der Offenherzigkeit - gegen die | ||||||
21 | Tücke (als verborgener Haß) Mistrauen. Umgangstugenden. | ||||||
22 | Von der ästhetischen Humanität (als Urbanität, Geschliffenheit, gegen | ||||||
23 | rusticität Ungeschliffenheit) und der moralischen Humanität - Diese | ||||||
24 | ist der Sinn für das Gute in Gemeinschaft mit Anderen überhaupt. Die | ||||||
25 | Denkungsart (animus) sich dieser Gemeinschaft zu öfnen heißt Liberalität | ||||||
26 | und ist diese gleichsam angebohren so heißt sie liberale Gemüthsart | ||||||
27 | (indoles ingenua) - beyde Art von Humanität verbunden | ||||||
28 | Zu den Pflichten der Achtung für andere Menschen gehört daß wenn | ||||||
29 | ihm ein Recht zusteht er doch Verschaffung seines Rechts nicht von | ||||||
30 | seinem Willen sondern dem Willen des öffentlichen Gesetzgebers u. | ||||||
31 | Richters erwarten muß, z. B. bey der Rache oder selbst bey forderungen | ||||||
32 | aus dem strengen Recht. spiritus persecutionis ist wieder die Tugendpflicht | ||||||
33 | aus Achtung gegen Andere. | ||||||
34 | Ich kann zwar die Existenz eines Dinges postuliren aber wohl die | ||||||
35 | practische Idee darauf u. ihre ..... | ||||||
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