Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zu Die Metaphysik der ... , Seite 409

   
         
 

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  01 der mir wohl will wechselseitig wohlwollend zu seyn) Zur allgemeinen    
  02 Gesetzgebung der practischen Vernunft. Mich für den guten Willen des    
  03 Anderen gegen mich verbunden zu halten ist dankbare Gesinnung. Ist    
  04 mit jenem auch die That (Wohlthat) verbunden so ist es eine Schuld die    
  05 auf mir ruht nämlich der gegenseitigen Erweisung des Wohlwollens    
  06 gleich als aus einem Recht des Anderen ob es zwar nur eine Tugendpflicht    
  07 ist, denn die Dankbarkeit wenn man sie an Menschen voraussetzen    
  08 kan ist eine so große Triebfeder zur allgemeinen Wohlthätigkeit    
  09 daß sie der Tugend dadurch ihr Feld unendlich vergrößert dagegen ein    
  10 Beyspiel des Undanks die Wohlthätigkeit welche die Menschen sehr interessirt    
  11 abhält und dem Rechte der Menschen auch durch diesen ethischen    
  12 Weg im freyen Gebrauch ihres Wohlthuungsvermögens an Glückseeligkeit    
  13 zu gewinnen abbruch thut.    
         
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Zweite Seite

   
         
  15 Vom Anhäufen des Reichthums. - Je mehr man ihm giebt desto    
  16 ärmer wird er.    
         
  17 Der Undankbare hast seinen Wohltäter darum daß er sich gegen ihn    
  18 in einer Schuld befindet und nicht ganz frey ist Neid Undankbarkeit u.    
  19 Schadenfreude. - Zorn, Haß Rachgier - Man kann aus Liebe zürnen -    
  20 hassen ohne zu Schaden Die Pflicht der Offenherzigkeit - gegen die    
  21 Tücke (als verborgener Haß) Mistrauen. Umgangstugenden.    
         
  22 Von der ästhetischen Humanität (als Urbanität, Geschliffenheit, gegen    
  23 rusticität Ungeschliffenheit) und der moralischen Humanität - Diese    
  24 ist der Sinn für das Gute in Gemeinschaft mit Anderen überhaupt. Die    
  25 Denkungsart (animus) sich dieser Gemeinschaft zu öfnen heißt Liberalität    
  26 und ist diese gleichsam angebohren so heißt sie liberale Gemüthsart    
  27 (indoles ingenua) - beyde Art von Humanität verbunden    
         
  28 Zu den Pflichten der Achtung für andere Menschen gehört daß wenn    
  29 ihm ein Recht zusteht er doch Verschaffung seines Rechts nicht von    
  30 seinem Willen sondern dem Willen des öffentlichen Gesetzgebers u.    
  31 Richters erwarten muß, z. B. bey der Rache oder selbst bey forderungen    
  32 aus dem strengen Recht. spiritus persecutionis ist wieder die Tugendpflicht    
  33 aus Achtung gegen Andere.    
         
  34 Ich kann zwar die Existenz eines Dinges postuliren aber wohl die    
  35 practische Idee darauf u. ihre .....    
         
         
     

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