Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zu Die Metaphysik der ... , Seite 407 |
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01 | des Zwecks der Menschen zu den Zwecken aller Anderen die zweyte zu | ||||||
02 | der Freyheit jedes Anderen. - Nun ist der Grundsatz der Zusammenstimmung | ||||||
03 | der Freyheit des Menschen mit der Freyheit von jedermann | ||||||
04 | ein Princip des Rechts der Grundsatz aber der Zusammenstimmung des | ||||||
05 | Zwecks der Menschen mit jedermanns Freyheit d. i. niemand ihn | ||||||
06 | aufzudringen ein Princip der Achtung. | ||||||
07 | Die Sinnenliebe (amor sensualis) die Geschmacksliebe (aestheticus) | ||||||
08 | die moralische Liebe (amor moralis) des Wohlwollens. - Der Anspruch | ||||||
09 | auf Achtung (obseruantia) ist die Weigerung sich andern nicht als Mittel | ||||||
10 | zu ihren sonst erlaubten Zwecken hinzugeben und gegen jemand Achtung | ||||||
11 | beweisen heißt durch sein Betragen gegen ihn Geringschätzung zu verrathen. | ||||||
12 | Die innigste Verbindung der Wechselliebe mit der Wechselseitigen Achtung | ||||||
13 | ist Freundschaft - Ob jemand ein Freund von jemandem seyn kann ob | ||||||
14 | dieser zwar gegen ihn gleichgültig ist. | ||||||
15 | Achtung ist negative Pflicht gegen Andere sie nicht wie bloße Mittel | ||||||
16 | für meine Wilkühr zu behandeln wenn es auch aus Liebe geschähe sondern | ||||||
17 | auf sie nur so viel sie selbst einräumen wollen zu wirken. | ||||||
18 | Zweite Seite |
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19 | Das allgemeine Princip der Tugendpflicht gegen andere Menschen | ||||||
20 | ist: trage gegen jedermann Liebe und Achtung - die Liebe kann hier | ||||||
21 | nicht als ästhetische (denn die kann nicht geboten werden) sondern muß | ||||||
22 | als practische Liebe des Wohlwollens gedacht werden. Eben so die Achtung | ||||||
23 | (obseruantia erga alios) nicht als ästhetische aus der Vergleichung meiner | ||||||
24 | gringern Vollkommenheit mit seiner größern sondern muß als practische | ||||||
25 | Achtung nämlich Verschonung mit allem dem was mein Urtheil von einem | ||||||
26 | Gringeren Werth als auf den ein jeder als Mensch mit Recht Anspruch | ||||||
27 | machen kan verrathen würde gesetzt werden. - Also sind es zwey Pflichten 1) | ||||||
28 | den Zweck Anderer auch zu dem Meinen zu machen 2. Meinen Eigendünkel | ||||||
29 | durch das Recht was jeder Andere als Mensch überhaupt hat (das | ||||||
30 | der Gleichheit) herabzustimmen. | ||||||
31 | Liebespflicht das Wohl anderer d. i. die Zusammenstimmung unserer | ||||||
32 | natürlichen Zwecke mit den ihren - und die ethische Rechtspflicht die | ||||||
33 | Pflicht anderer Menschen gegen sich selbst zu befördern. | ||||||
34 | Die Freude über das physische oder moralische Wohlseyn eines | ||||||
35 | Anderen ist die Menschenliebe. | ||||||
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