Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zu Die Metaphysik der ... , Seite 407

   
         
 

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  01 des Zwecks der Menschen zu den Zwecken aller Anderen die zweyte zu    
  02 der Freyheit jedes Anderen. - Nun ist der Grundsatz der Zusammenstimmung    
  03 der Freyheit des Menschen mit der Freyheit von jedermann    
  04 ein Princip des Rechts der Grundsatz aber der Zusammenstimmung des    
  05 Zwecks der Menschen mit jedermanns Freyheit d. i. niemand ihn    
  06 aufzudringen ein Princip der Achtung.    
         
  07 Die Sinnenliebe (amor sensualis) die Geschmacksliebe (aestheticus)    
  08 die moralische Liebe (amor moralis) des Wohlwollens. - Der Anspruch    
  09 auf Achtung (obseruantia) ist die Weigerung sich andern nicht als Mittel    
  10 zu ihren sonst erlaubten Zwecken hinzugeben und gegen jemand Achtung    
  11 beweisen heißt durch sein Betragen gegen ihn Geringschätzung zu verrathen.    
  12 Die innigste Verbindung der Wechselliebe mit der Wechselseitigen Achtung    
  13 ist Freundschaft - Ob jemand ein Freund von jemandem seyn kann ob    
  14 dieser zwar gegen ihn gleichgültig ist.    
         
  15 Achtung ist negative Pflicht gegen Andere sie nicht wie bloße Mittel    
  16 für meine Wilkühr zu behandeln wenn es auch aus Liebe geschähe sondern    
  17 auf sie nur so viel sie selbst einräumen wollen zu wirken.    
         
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Zweite Seite

   
         
  19 Das allgemeine Princip der Tugendpflicht gegen andere Menschen    
  20 ist: trage gegen jedermann Liebe und Achtung - die Liebe kann hier    
  21 nicht als ästhetische (denn die kann nicht geboten werden) sondern muß    
  22 als practische Liebe des Wohlwollens gedacht werden. Eben so die Achtung    
  23 (obseruantia erga alios) nicht als ästhetische aus der Vergleichung meiner    
  24 gringern Vollkommenheit mit seiner größern sondern muß als practische    
  25 Achtung nämlich Verschonung mit allem dem was mein Urtheil von einem    
  26 Gringeren Werth als auf den ein jeder als Mensch mit Recht Anspruch    
  27 machen kan verrathen würde gesetzt werden. - Also sind es zwey Pflichten 1)    
  28 den Zweck Anderer auch zu dem Meinen zu machen 2. Meinen Eigendünkel    
  29 durch das Recht was jeder Andere als Mensch überhaupt hat (das    
  30 der Gleichheit) herabzustimmen.    
         
  31 Liebespflicht das Wohl anderer d. i. die Zusammenstimmung unserer    
  32 natürlichen Zwecke mit den ihren - und die ethische Rechtspflicht die    
  33 Pflicht anderer Menschen gegen sich selbst zu befördern.    
         
  34 Die Freude über das physische oder moralische Wohlseyn eines    
  35 Anderen ist die Menschenliebe.    
         
         
     

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