Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zu Die Metaphysik der ... , Seite 405 |
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01 | LBl F 17 R II 341-343 |
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02 | Zweite Seite |
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03 | Die Pflicht gegen sich selbst auch in Erhaltung seines Wohlstandes | ||||||
04 | (ich bin es mir schuldig) ist nicht in die Classe der Pflicht gegen den | ||||||
05 | Menschen überhaupt zu stellen und also auch nicht die Übertretung derselben | ||||||
06 | z. B. der Selbstmord mit dem Morde überhaupt (wenn es auch | ||||||
07 | der eines andern wäre). - Es ist eine Pflicht gegen den homo | ||||||
08 | noumenon immer blos negativ sich nicht wegzuwerfen. | ||||||
09 | Es ist nicht so wie in der Pflicht gegen sich selbst nur sich zu weigern | ||||||
10 | als Concubine einem Andern zu dienen. NB. Es ist eine Pflicht etwas zu | ||||||
11 | unterlassen wozu der Mensch gar kein Recht hat. Nun hat er ein Recht | ||||||
12 | zur Geschlechtsgemeinschaft aber nur unter gewissen Bedingungen nämlich | ||||||
13 | sich mit dem den er sich erwirbt in wechselseitigen Besitz zu setzen. | ||||||
14 | Aber zur disposition über sein Leben oder den unnatürlichen Gebrauch | ||||||
15 | seiner Geschlechtgliedmaßen hat er gar kein Recht. - Die Pflicht gegen | ||||||
16 | sich selbst ist hier also unbedingt. | ||||||
17 | Man sieht in der Pflicht gegen sich selbst nicht darauf daß man sich | ||||||
18 | einem Andern als Sache hingeben sondern nur sich nicht selbst misbrauchen | ||||||
19 | soll. | ||||||
20 | Pflicht gegen sich selbst ohne Beziehung auf ein Wesen das Rechte | ||||||
21 | hat z. B. nicht zu lügen - Pflicht gegen sich selbst mit Beziehung auf | ||||||
22 | ein Wesen das Rechte hat - Pflicht gegen sich selbst mit eben solchem | ||||||
23 | Rechte - Recht gegen sich selbst ohne solche Pflicht. | ||||||
24 | Von der Pflicht die sich nicht auf das Recht des andern bezieht. | ||||||
25 | Nicht jede Ausübung einer Tugendpflicht ist Tugend, sondern nur | ||||||
26 | wenn Pflicht die Triebfeder war. Alsdann können wir im Subject eine | ||||||
27 | moralische Stärke annehmen. Nicht buhlerisch, nicht mürrisch auch nicht | ||||||
28 | einbildnerisch das Rechthandeln für heroism auszugeben. | ||||||
29 | Pflichten gegen sich selbst beziehen sich nicht auf Rechte sondern auf | ||||||
30 | Zwecke die zugleich Pflichten sind und sind die höchsten unter allen | ||||||
31 | Tugendpflichten. | ||||||
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