Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zu Die Metaphysik der ... , Seite 401 |
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01 | immer vermehren oder verändern lassen die Religion die Ursache der | ||||||
02 | Trennung der Menschen untereinander der Anfeindungen und selbst unaufhörlicher | ||||||
03 | Kriege abgiebt - das eigentliche Moralische aber betreffend ist | ||||||
04 | sie in statutarischen Religionen immer mit dem Verdacht u. Gefahr der | ||||||
05 | Einschmeichelung u. des Mangels an Aufrichtigkeit verbunden welche | ||||||
06 | durch das erste zur Religion erforderlich ist. | ||||||
07 | Von der Religion als Pflicht zu uns selbst - Von der Aufrichtigkeit | ||||||
08 | als indirecter Pflicht gegen uns selbst Gegen Engel keine. | ||||||
09 | Zweite Seite: |
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10 | Ich kann in Beziehung auf eine meiner Vernunft nothwendige Idee | ||||||
11 | von einem Wesen eine Pflicht haben ohne eine Pflicht gegen (erga) | ||||||
12 | dieses Wesen zu haben; denn alsdann wäre es kein Gedankending. | ||||||
13 | Ehrliebe ist Pflicht gegen uns selbst. Ehrbegierde ist Verletzung der | ||||||
14 | Pflicht gegen Andere. Religion ist der Inbegrif seiner Pflichten als | ||||||
15 | göttlicher Gebote, nicht der Inbegrif göttlicher Gebote als seiner Pflichten. | ||||||
16 | Alle Pflicht ist eine Nöthigung durch irgend einen Willen der als | ||||||
17 | der Wille eines Andern vorgestellt wird wenn ich mir die Nöthigung als | ||||||
18 | Exsecution vorstellen soll. Das Selbst was mich nöthigen soll muß in | ||||||
19 | einem andern Sinne als ich der ich genöthigt werde genommen werden. | ||||||
20 | Das Wesen was alle verpflichtet würde Gott die höchste Moralität selbst | ||||||
21 | seyn. Mithin wenn es Pflicht gegen mich selbst habe müssen alle meine | ||||||
22 | Handlungen als göttliche Gebote befolgt werden und es Pflicht gegen | ||||||
23 | mich selbst sein mir die Idee von einem moralischen Gebieter zu machen | ||||||
24 | und mich nach dem Gesetz seines Willens den ich mir selber mache zu | ||||||
25 | nöthigen. | ||||||
26 | Wenn ich die Pflichten gegen mich selbst aus dem moralischen | ||||||
27 | Gesetz als Göttliches Gebot anerkenne so wird daraus daß auch geoffenbarte | ||||||
28 | vorgestellt werden jene Pflicht dieser Aufrichtigkeit verschaffen. | ||||||
29 | Die Tugendpflicht gegen andere Menschen ist nicht alle seine Rechte | ||||||
30 | die man hat zu verfolgen also versöhnlich zu seyn. Accessibel Gesellig | ||||||
31 | negative Pflichten, dagegen affirmative Wohlthätig etc. | ||||||
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