Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zu Die Metaphysik der ... , Seite 393

   
         
 

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  01 Die Verbindlichkeit welche die Maxime selbst (nicht blos die Handlung)    
  02 als Pflicht behandelt ist nun ethisch: Man soll die Vorstellung des Gesetzes    
  03 sich zur Triebfeder genügen lassen. (Formale der Ethik). Und da    
  04 geht die Tugendlehre auf alle Pflichten überhaupt (auch die die Rechtslehre    
  05 enthält). Der Materie nach aber hat die Ethik auch besondere    
  06 Objecte der Willkühr die zusammen Zwecke heißen können welche moralisch=nothwendig    
  07 sind. In Ansehung dieser hat die Moral keine objective    
  08 Gesetze welche die Handlungen bestimmt angeben sondern nur Maximen    
  09 für die Gattung der Handlungen so daß ein Spielraum der Freyheit    
  10 zu Bestimung derselben übrig bleibt. admonitiones.    
         
  11 Die Sätze: dieses soll durch dich geschehen und du sollst wollen daß    
  12 dies durch dich geschehe sind von einander unterschieden wie die That    
  13 und die Maxime etwas zu thun. Das Princip bestimmt im ersten Falle    
  14 die Handlung im zweyten nur die Maxime der Handlung von einer    
  15 gewissen Art und läßt den Grad unbestimmt.    
         
  16 Das erste setzt voraus daß es in deinem Vermögen ist und bestimmt    
  17 die Handlung als Gesetz aus dem Grunde der Freyheit und Persönlichkeit    
  18 ohne allen Zwek. - Das zweyte macht die Cultur des Vermögens    
  19 selbst zur Pflicht unbestimmt in welchem Grade aus der Beziehung auf    
  20 Zweke und ist ein Princip der Maximen nicht ein Gesetz bestimmter    
  21 Handlungen.    
         
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LBl F 6 R II 288-291

   
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  24 So sind alle Pflichten gegen sich selbst ethisch (nicht juridisch) denn    
  25 wenn die Triebfeder der Handlung nicht die Pflicht selbst wäre was    
  26 würde uns sonst moralisch nöthigen da die Handlung aus uns selbst entspringen    
  27 soll, aber nicht umgekehrt alle ethische Pflichten sind Pflichten    
  28 gegen sich selbst sondern können auch Pflichten gegen einander seyn.    
         
  29 Das ist die Eintheilung der Moral der Materie nach d. i. nach den    
  30 pflichtmäßigen Handlungen und ihrer Triebfeder.    
         
  31 In allen Pflichten ist aber auch auf die Verpflichtung d. i. die moralische    
  32 Nöthigung zu sehen welche die Form der Verbindlichkeit betrift    
  33 ob sie vollkommen oder unvollkommen sey stricte oder bloß late determinirend.    
         
         
     

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