Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zum ... , Seite 302 |
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01 | Die Freyheit kan in dem wohin immer Gewalt reicht nicht durch die | ||||||
02 | Natur und die in ihr liegende Bedingungen des Besitzes sondern nur durch | ||||||
03 | und auf die Zusammenstimmung mit der Freyheit anderer eingeschränkt | ||||||
04 | werden. | ||||||
05 | Freyheit (die äußere) ist die Unabhängigkeit der Willkühr von der | ||||||
06 | Willkühr anderer in Ansehung dessen was man besitzt. Die Möglichkeit | ||||||
07 | anderer Willkühr durch seine bloße Willkühr zu wiederstehen ist das Recht | ||||||
08 | überhaupt. Ein Recht ist der objective Grund anderer Willkühr nach | ||||||
09 | allgemeinen Gesetzen der Freyheit im Besitz einer sache zu wiederstehen. | ||||||
10 | Wenn keine Handlung vorhergegangen ist so wiedersteht jedes Willkühr | ||||||
11 | der Willkühr anderer und es ist keine rechtliche Erwerbung möglich. | ||||||
12 | Es muß also ein solches Verhältnis vorausgesetzt werden in welchem der | ||||||
13 | wechselseitige Wiederstand mit der Freyheit eines jeden in Ansehung | ||||||
14 | der Besitznehmung zusammenstimmt und das kan kein andres seyn als der | ||||||
15 | Begrif einer vereinigten Willkühr. Die communio arbitrii ist also die | ||||||
16 | Bedingung aller Erwerbung und des Mein und Dein überhaupt. - | ||||||
17 | Die Rechtsbegriffe sind Categorien der Möglichkeit dieser Gemeinschaftlichen | ||||||
18 | Willkühr. 1. Der Qvantität nach die der Allgemeinheit der Einstimmung | ||||||
19 | zu diesem Gesetze 2. der Qvalität nach die des Besitzes, der | ||||||
20 | Beraubung desselben (res nullius) der Einschränkung 3. der Relation | ||||||
21 | a, zu Sachen, b Personen c, der Personen als Sachen 4. der modalität, | ||||||
22 | a mögliche Vereinigung b, wirkliche c nothwendige nach den drey Categorien | ||||||
23 | der relation. Alle diese gehen vor dem Verhältnis in Raum und | ||||||
24 | Zeit voraus und das Mein und Dein in Raum und Zeit wird durch jene | ||||||
25 | Categorien bestimmt. | ||||||
26 | LBl E 44 R II 171-173 |
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27 | Das Recht | ||||||
28 | an etwas in mir ist analytisch - außer mir ist synthetisch. - Die | ||||||
29 | Frage ist wie sind synthetische Rechtssätze a priori möglich d. i. ohne | ||||||
30 | daß ein anderes Recht d. i. der Besitz schon vorausgesetzt würde. | ||||||
31 | NB. Der intellectuelle Besitz muß vorausgesetzt werden denn sonst | ||||||
32 | wäre keine Läsion. Aber der sinnliche Besitz und die Möglichkeit desselben | ||||||
33 | in Raum und Zeit enthält die Bedingung wodurch jene Objecte Realität | ||||||
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