Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zum ... , Seite 284

   
         
 

Zeile:

 

Text (Kant):

 

Verknüpfungen:

 

 

 
  01 Von dem Unterschiede der analytischen u. synthetischen Allgemeinheit    
  02 des Willens. - Der Wille eines jeden der auf alle gehet u. der vereinigte    
  03 Wille aller der auf einen jeden geht.    
         
  04 Das rectum (gerade) 1. was an sich nicht gerade d. i. krumm ist    
  05 2. was relativ auf eine andere Linie oder Fläche nicht gerade sondern    
  06 schief ist, entgegen dem geraden Winkel (sonst rechter Winkel genannt).    
  07 Wenn eine Linie lothrecht an einem Faden über einer andern steht so    
  08 ist es bey jener einerley wo ich ihren Aufhängungspunct in diesem Faden    
  09 annehme. Wird auf eben dieselbe Linie auf derselben Seite ein anderer    
  10 Perpendikel gefällt so ist klar daß nirgend ein Punct seyn könne der    
  11 beyden Linien gemeinschaftlich wäre weil sonst auch die beyde Standpuncte    
  12 in einer einzigen zusammenfallen würden welches der Voraussetzung    
  13 wiederspricht.    
         
         
  14 Von der Analogie zwischen dem Lavoisierschen System der chemischen    
  15 Zersetzung u. Vereinigung und dem moralisch=practischen der gesetzlichen    
  16 Formen u. der Zwecke der practischen Vernunft. - Die gesetzliche    
  17 Form u. der gesetzliche Zweck Ob da nicht auch einfache u. doppelte    
  18 Wahlverwandtschaften statt haben - Freyheit u. Gesetz. - Zweck u.    
  19 gesetz. Alle drey nach Vernunftbegriffen. Dazu kommt der sinnliche Antrieb    
  20 im Subject, der objectiv unter jenen Formen als Bedingung steht.    
         
         
  21 Vom Büchernachdruck.    
         
  22 Vom Gleichheitsrecht in der Rekrutenstellung.    
         
  23

LBl E 32 R II 120-122

   
  24

Erste Seite

   
  25 § 3    
         
         
  26 Die Aufgabe ist: wie ist ein blos rechtlicher Besitz möglich. Wie ist    
  27 es möglich daß ich einen durch meinen Gebrauch einer Sache mit der er    
  28 nicht physisch verknüpft ist lädire oder: wie kan jemand durch seine bloße    
  29 Wilkühr mich vom Gebrauche einer Sache abhalten    
         
  30 Antwort. Ich muß mit allen andern in einem nicht erwerblichen    
  31 sondern angebohrnen Besitz desjenigen seyn was die Bedingung aller    
  32 Inhabung ausmacht d. i. alle als gemeinschaftliche Inhaber des Bodens    
  33 nach einem angebohrnen recht seyn - denn erworben kan das nicht werden    
  34 weil es den Grund aller Erwerbung ausmachen soll. - Aber diesen    
         
     

[ Seite 283 ] [ Seite 285 ] [ Inhaltsverzeichnis ]