Kant: AA XXIII, I. Zusammenhängender, signierter ... , Seite 242

   
         
 

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  01 der Mörder den Tod leide ehe er seine Stimme dazu giebt. Diese ist also    
  02 hiebey unnöthig zumal sich nach der Vernunft dem Publicum keine angemessene    
  03 andere Genugthuung geben läßt.    
         
  04 Es ist ungereimt zu sagen man wolle wenn man Mörder werde    
  05 getödtet werden. Denn entweder kennt man sich als einen solchen der    
  06 es wohl seyn könnte so ist diese Versichrung unwahr, kennt man sich    
  07 anders so ist der Fall unmöglich auf welchen man sich verbindet.    
         
  08

NB

.
   
  09 Daß nur ein einziger Beweis zu einem synthetischen Satze a priori    
  10 könne gefunden werden.    
         
  11

Princip

   
  12 Ob man es sich zum Grundsatze mache ohne Princip dem Guten    
  13 empirisch nachzugehen indem man sich des Bösen blos als Mangels    
  14 bewust ist oder ob dieses selbst nicht ein böses Princip ist was uns das    
  15 anräth.    
         
  16

Vorrede zur Moral

   
  17 Man hat eine zwiefache Regel der Caußalität die eine nach der man    
  18 sich denkt daß etwas geschieht die andere daß etwas geschehen sollte wenn    
  19 es gleich nicht geschieht. Die letzte ist die practische Caußalität. Nun ist    
  20 diese wieder von zwiefacher Art nämlich als eine nach der man sagen kan    
  21 daß wenn etwas nicht blos in Beziehung auf gewisse wirkliche Bestimmungsgründe    
  22 der wirkenden Ursache nur zufällig ist ob es geschehe oder    
  23 nicht geschehe man zwar secundum qvid sagen könne daß etwas geschehen    
  24 sollte was doch nicht geschieht weil jenes die Regel im Allgemeinen ausdrückt    
  25 welche Vorstellung die Handlung selbst bewirken kan aber oft    
  26 unzureichend ist aber simpliciter und in aller Absicht man von dem was    
  27 nicht geschieht auch nicht sagen könne es hätte geschehen sollen; denn alles    
  28 was ist ist nothwendig. Aber es giebt eine andere Art Caußalität wo man    
  29 von etwas sagen kan es hätte geschehen sollen ob es zwar in allen Bestimmungsgründen    
  30 die die Erfahrung geben kann unwandelbar ausgemacht    
  31 ist, daß es nicht geschehen ist noch seyn kann und das ist das    
  32 moralisch-practische Sollen was daher absolut ist und das Können schlechthin    
  33 voraussetzt.    
         
         
     

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