Kant: AA XXIII, I. Zusammenhängender, signierter ... , Seite 226 |
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01 | sey vielmehr muß ein Rechtsprincip welches zur allgemeinen Folge | ||||||
02 | hat daß irgend ein der Freyheit gemäs brauchbares Object doch von | ||||||
03 | allem Gebrauche ausgeschlossen seyn sollte für falsch gehalten werden. | ||||||
04 | denn alles Recht ist nicht blos um der Sicherung der Freyheit des Subjects | ||||||
05 | damit sie nichts wieder Willen von außen leiden dürfen ein | ||||||
06 | nothwendiger alles äußere Verhältnis vernünftiger Wesen betreffender | ||||||
07 | Begrif sondern weil diese als solche von äußeren Dingen Gebrauch | ||||||
08 | machen wollen und es nur nach Rechtsbedingungen thun sollen nothwendig. | ||||||
09 | Das Bedürfnis also die Begriffe von Mein und Dein auch auf | ||||||
10 | äußere Objecte auszudehnen sofern es nur in den Schranken der allgemeinen | ||||||
11 | Freyheit gehalten wird liegt in der Natur der Menschen schon | ||||||
12 | als blos vernünftiger Wesen. | ||||||
13 | Dritte Seite |
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14 | Auflösung der Antinomie |
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15 | Der Gebrauch den nach der Thesis die freye Willkühr von allem | ||||||
16 | Brauchbaren zu machen befugt ist wird blos unter der Bedingung eines | ||||||
17 | intellectuellen Besitzes nicht dem physischen gedacht, d. i. daß das Subject | ||||||
18 | den Gegenstand der Willkühr in seiner Gewalt haben müsse welches | ||||||
19 | ein reiner Verstandesbegrif ist der keine sinnliche Bedingung enthält. | ||||||
20 | Nun kan das Recht als ein reines Verstandesverhältnis von keinen | ||||||
21 | empirischen Gründen und keiner solchen That abgeleitet werden sondern | ||||||
22 | blos aus Principien a priori unter welche der empirische Besitz ein Recht | ||||||
23 | nur so fern gründen kan als er dem Schematism des intellectuellen Begrifs | ||||||
24 | gemäß gedacht und so unter ihm subsumirt wird. Folglich wird die | ||||||
25 | Bedingung des Rechts nach den intellectuellen Begriffen des Besitzes | ||||||
26 | und nicht nach den empirischen in Raum und Zeit beurtheilt werden müssen | ||||||
27 | d. i. das Mein und Dein außer uns wird unerachtet der physischen Abtrennung | ||||||
28 | der Person von den Gegenständen noch immer gedacht werden | ||||||
29 | und ein Recht an den letzteren erworben werden können | ||||||
30 | Recht |
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31 | Alle rechtliche Sätze die ein Mein oder Dein außer uns enthalten | ||||||
32 | sind synthetische Sätze a priori. Wie sind diese möglich, da unsere Freyheit | ||||||
33 | durch die Verhinderung eines Objects außer uns nicht afficirt wird? - | ||||||
34 | Es kan nichts anders als die Idee der vereinigten Willkühr in Ansehung | ||||||
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