Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zu Zum Ewigen ... , Seite 158

   
         
 

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  01 in beyderley Beziehung dieselbe Bedeutung hätte einen Wiederspruch    
  02 enthalten würde. Nun geht aber das Verboth des Erlaubnisgesetzes    
  03 nur auf die künftige Erwerbungsart eines Rechts (z. B.    
  04 durch Erbschaft) die Befreyung aber von diesem Verboth auf den gegenwärtigen    
  05 Besitzstand welcher letztere im Fortschritt aus dem Naturzustande    
  06 in den bürgerlichen als ein, obwohl unrechtmäßiger, dennoch    
  07 ehrlicher Besitz (poßeßio bonae fidei) nach einem Erlaubnisgesetze der    
  08 Vernunft noch ferner fortdauern kann obgleich eine ähnliche Erwerbungsart    
  09 im nachmaligen bürgerlichen nach diesem Überschritt verboten    
  10 ist welche Befugnis des fortdauernden Besitzes nicht stattfinden    
  11 würde wenn eine solche Erwerbung im bürgerlichen Zustande geschehen    
  12 wäre da vielmehr der unrechtmäßige Besitz als Läsion so fort nach seiner    
  13 Entdeckung aufhören müßte. - Ich mache hier diese Anmerkung nur    
  14 beyläufig um die Lehrer des Naturrechts auf den Begrif einer lex permissiva    
  15 welcher sich der systematisch eintheilenden Vernunft von selbst    
  16 zur Prüfung darstellt nochmals zu lenken vornehmlich da in den Civilgesetzen    
  17 (welche freylich nur statutarisch sind) oft davon Gebrauch gemacht    
  18 wird; z. B. wenn es im Gesetz heißt - dies oder jenes ist verboten und    
  19 dann darauf folgt: Es sey denn daß No. 1. diese es sey denn No. 2 jene    
  20 u. s. w. Umstände vorwalten, wo kein Ende der Ausnahmen abzusehen    
  21 und leicht warzunehmen ist daß diese nicht nach einem Princip - denn    
  22 sonst hätten die Bedingungen nicht zum Verbotgesetze gleichsam durch    
  23 Herumtappen hinzugefügt sondern in die Formel desselben mit hineingebracht    
  24 werden müssen. - Es ist daher zu bedauren daß die unaufgelöst    
  25 gebliebene Preisaufgabe des eben so weisen als scharfsinnigen    
  26 Hrn. Grafen von Windischgrätz welche gerade auf das letztere drang    
  27 so bald verlassen worden. Denn die Möglichkeit einer solchen Formel    
  28 (ähnlich der mathematischen) ist der einzige Probierstein einer bestimmten    
  29 conseqvent bleibenden Gesetzgebung und das was den frommen Wunsch    
  30 cin ius certum einmal zu Stande zu bringen allein befriedigen kann    
         
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Zweite Seite

   
         
  32 Im Allgemeinen kan das Erlaubnisgesetz so definirt werden: es    
  33 ist das Gesetz einer unrechtmäßigen Besitz dessen was einer Erwerbung    
  34 fähig ist    
         
         
     

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