Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zur Religion innerhalb der ... , Seite 121 |
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01 | Dritte Seite |
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02 | Die Rechtschaffenheit die sich nie anders als im Ideal der Heiligkeit | ||||||
03 | gnug thut ist die Gottseeligkeit und das Bewustseyn ihr nie genugthun | ||||||
04 | zu können die Demuth. Die Rechtschaffenheit aus rein moralischem | ||||||
05 | Princip obgleich ohne den Grund derselben in die Pflicht zu setzen ist | ||||||
06 | Tugend die aus Pflicht wird Gottseeligkeit genannt nicht als ob ihr | ||||||
07 | Begrif aus der Theologie abgeleitet werden müsse sondern weil er auf | ||||||
08 | sie wegen der Unvollkommenheit der menschlichen Moralität so ferne | ||||||
09 | sie auf die Heiligkeit als seine Richtschnur betrachtet wird einen höheren | ||||||
10 | Bestimmungsgrund erfordert. - Seydt heilig etc. | ||||||
11 | LBl E 48 R II 183-184 |
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12 | *Der Begrif der Tugend als unmittelbarer (objectiver) Abhängigkeit | ||||||
13 | der menschlichen freyen Willkühr vom moralischen Gesetz ist weil | ||||||
14 | dieses unbedingt gebietet sich selbst gnugsam und von keinem anderen | ||||||
15 | Bestimmungsgrunde mithin auch nicht von dem einer gesetzgebenden | ||||||
16 | Gottheit abgeleitet; vielmehr ist es umgekehrt. Die letztere Ableitung | ||||||
17 | ist nicht die der Existenz eines solchen Wesens aus jenem Begriffe gleich | ||||||
18 | als ob die Anerkennung des moralischen Gesetzes nicht möglich wäre wenn | ||||||
19 | wir nicht einen moralischen Gesetzgeber außer uns annähmen dessen | ||||||
20 | Gebot es sey: sondern die Idee desselben ist nur als unumgängliche Bedingung | ||||||
21 | der für unsere Vernunft denkbaren Möglichkeit der Endabsicht | ||||||
22 | aller moralischen Bestrebung nämlich die Herbeiführung des höchsten | ||||||
23 | Guts uns nothwendig um auf diesen Zweck als außer uns aber nicht gänzlich | ||||||
24 | in unserer Gewalt stehend (sondern nur als im Reiche eines guten | ||||||
25 | Princips möglich) hinzuwirken. Eine dieser Idee correspondirende und | ||||||
26 | nach der Analogie mit unserer (menschlichen) Natur als vernünftiger | ||||||
27 | sittlicher Wesen denkbare Substanz außer uns zum Behuf unseres moralischen | ||||||
28 | Endzwecks anzunehmen so doch daß diese Begriffe von Substanz, | ||||||
29 | Ursache, Absicht u.s.w. die eigentlich nur in Beziehung auf Weltwesen | ||||||
30 | für uns Bedeutung haben nur die Vehikeln dieser Analogie seyn durch | ||||||
31 | deren Vorstellung eine practische Beziehung unserer Vernunft auf ihren | ||||||
32 | Endzweck (das höchste Gut) bewirkt werden soll, an sich aber keine theoretische | ||||||
33 | Erkenntnis dieses uns unbegreiflichen Etwas enthält. - Die | ||||||
34 | practische Verehrung des moralischen Gesetzes heißt nun Tugend; eine | ||||||
35 | eben solche Verehrung jener Idee als personificirten moralischen Gesetzes | ||||||
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