Kant: AA XX, Bemerkungen zur ... , Seite 467 |
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Text (Kant):
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01 | gleich Hausthieren futtern und beschützen und daher in ihrem Besitz | ||||||
02 | als Sachen seyn muß, dann aber auch nach dem persönlichen Recht weil | ||||||
03 | diese Verpflichtung zwar ohne einen besonders dazu erforderlichen | ||||||
04 | Vertrag entstanden aber bey eintretender Volljährigkeit von beyden | ||||||
05 | Theilen als freyen Menschen aufgekündigt werden kann und dem Hause | ||||||
06 | vorher Angehorige bey dem Aufhören der verpflichtenden Ursache nach | ||||||
07 | dem Naturgesetze (lege) so wie er vorher im Besitz des Anderen war | ||||||
08 | nun sein eigener Herr (sui iuris) wird | ||||||
09 | Das Wort Gesinde für die häusliche Dienerschaft (famulatus | ||||||
10 | domestica) gebraucht ist dem Begriffe der häuslichen Gesellschaft | ||||||
11 | und des Rechts der Glieder derselben gegen einander nicht wohl angemessen: | ||||||
12 | Denn Gesellschaft kann nur unter Gleichen gedacht werden und | ||||||
13 | der Ausdruck societas inaequalis enthält einen Wiederspruch; das Gesinde | ||||||
14 | aber bezieht sich auf eine Herrschaft als Verhältnis des Oberen | ||||||
15 | gegen den Ungerworfenen über den jener Gewalt hat (superioris et | ||||||
16 | inferioris): Herrschaft und Gesinde in Verbindung des Hauswesens | ||||||
17 | machen keine Gesellschaft aus und ein solches Verhältnis liegt auch nicht | ||||||
18 | in der Natur sondern bedarf besonders rechtfertigender Gründe eines | ||||||
19 | Unterwerfungsvertrages. Hausgenossenschaft (Familia) ist diejenige | ||||||
20 | Gesellschaft | ||||||
01 beschützen δ muß | |||||||
02 Kommapunkt? | |||||||
03 Verpflichtung δ oh dazu δ? | |||||||
05 Hause von hier an etwa 5 Zeilen tiefer. | |||||||
07 Erst: (mithin lege) er erst: sie | |||||||
08 Das Bisherige (von gehören, 466, 10 — wird) Zusatz an Stelle der beiden δ-Absätze. Rechts in den Text der Rezension hineingeschrieben. | |||||||
09 Gesinde δ als | |||||||
10 domestica v.a. domesticum | |||||||
19 Unterwerfungsvertrags. δ Also | |||||||
20 Gesellschaft bricht ab. | |||||||
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