Kant: AA XX, Vorredeentwürfe zur ... , Seite 433

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01

Vorrede

     
           
           
  02 Obgleich die einzige wahre Religion, weil sie jedermann verbindet,      
  03 auch von jedermann auf alle erdenkliche Art und zwar (um Anderer      
  04 Urtheile auch zum Probiersteine der seinigen zu benutzen) öffentlich muß      
  05 geprüft werden dürfen, indem kein Anderer als ich selbst meine Verirrung      
  06 von derselben verantworten soll: so kan es doch wohl geschehen      
  07 daß in einem Staat vielleicht weil man glaubt daß er auch für die Seeligkeit      
  08 (nicht blos das Erdenglük) des Unterthanen Sorge tragen müsse      
  09 vielleicht auch um sich selbst vermittelst der Kirche zu stützen, Anordnungen      
  10 getroffen worden, welche den einmal angenommenen öffentlichen Religionsglauben      
  11 gleichsam mit einem Interdict gegen alle Neuerungen und      
  12 Veränderungen (die den Verdacht einer Ungewisheit desselben rege      
  13 machen könnten) belegen und gewisse Personen zu Aufbewahrern, Wächtern      
  14 und alleinigen Auslegern der Urkunden desselben privilegiren. —      
  15 Hiebey ist nun für den Getreuen und ruhigen Unterthan (der freylich unter      
  16 diesen Umständen nicht als activer, stimmhabender Bürger betrachtet      
  17 wird) nichts zu thun, als zu gehorchen. Nur Eines macht noch Bedenken:      
  18 nämlich, da in jedem auf Facta gegründeten Offenbahrungsglauben doch      
  19 immer auch allgemine Religionsbegriffe und Principien, mithin das was      
  20 auf einen reinen Vernunftglauben Beziehung hat enthalten seyn muß      
  21 in der Concurrenz des letzteren (der nie verboten werden darf) mit dem      
  22 ersteren es darauf ankomme wer die Befugnis habe über das Forum zu      
  23 entscheiden, vor das eine Meynung, eine Schrift, dadurch in den durch      
           
    01 5. Seite des Manuskripts.      
    02 wahre δ: (wenigstens dafür gehaltene)      
    04 benutzen) δ auch      
    05 dürfen, δ? indem δ doch      
    07 weil — auch s.Z. (?) am Rande. Im Text δ: aus übergütiger Sorge δ Sorge v.a. δ Vorsorge      
    08 Sorge — müsse s.Z. (?) am Rande.      
    09 sich selbst g.Z., erst: diesen (g.Z.) Kirche δ den Staat      
    10 öffentlichen g.Z. am Rande.      
    13-14 Erste Fassung: Aufbewahrern und Auslegern      
    15-17 (der — wird) g.Z. am Rande.      
    19 auch g.Z.      
    20 auf einen v.a. einem Vernunftglauben δ: ausmacht kan gehören ob (ohne welch ob wer muß δ: ob so ist die Frage ob wer (wer versehentlich nicht mitdurchstrichen) Beziehung — δ wer g.Z., von enthalten an am Rande.      
    22 es — wer g.Z. am Rande. Ursprüngliche Fortsetzung: zu entscheiden berechtigt sey zu welchem von beyden Gebieten eine Meynung eine Schrift gehört1) ob sie in die biblische Theologie eingreife und daher der Censur jener die Befugnis g.Z., erst: das Recht über — Forum g.Z. am Rande.      
    23 vor das g.Z., erst: ob dadurch g.Z.      
    24 Erste Fassung: Eingriffe thun zweite Fassung: eingriffe zu thun δ-Fortsetzung: scheint sich innerhalb den Grenzen des bloßen Vernunftglaubens bleibend beurth angesehen werden solle. Nur nachdem das erstere δ scheint erst: δ betr als      
    24-(434)02 oder — müsse. g.Z. am Rande.      
           
           
    1) δ gehört g.Z., erst: zu zählen sey      
           
           
     

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