Kant: AA XX, Erste Einleitung in die Kritik der ... , Seite 218 |
|||||||
Zeile:
|
Text (Kant):
|
|
|
||||
01 | Unterschied dieser beyderley Arten, die Naturwesen zu beurtheilen, wird | ||||||
02 | blos durch die reflectirende Urtheilskraft gemacht, die es ganz wohl | ||||||
03 | kann und vielleicht auch muß geschehen lassen, was die bestimmende | ||||||
04 | (unter Principien der Vernunft) ihr, in Ansehung der Möglichkeit der | ||||||
05 | Objecte selbst, nicht einräumte und vielleicht alles auf mechanische Erklärungsart | ||||||
06 | zurückgeführt wissen möchte; denn es kann gar wohl neben | ||||||
07 | einander bestehen, daß die Erklärung einer Erscheinung, die ein Geschäft | ||||||
08 | der Vernunft nach objectiven Principien ist, mechanisch; die | ||||||
09 | Regel der Beurtheilung aber desselben Gegenstandes, nach subjectiven | ||||||
10 | Principien der Reflexion über denselben, technisch sey. | ||||||
11 | Ob nun zwar das Princip der Urtheilskraft von der Zweckmäßigkeit | ||||||
12 | der Natur in der Specification ihrer allgemeinen Gesetze keinesweges | ||||||
13 | sich so weit erstreckt, um daraus auf die Erzeugung an sich zweckmäßiger | ||||||
14 | Naturformen zu schließen, (weil auch ohne sie das System der Natur | ||||||
15 | nach empirischen Gesetzen, welches allein die Urtheilskraft zu postuliren | ||||||
16 | Grund hatte, möglich ist) und diese lediglich durch Erfahrung gegeben | ||||||
17 | werden müssen: so bleibt es doch, weil wir einmal der Natur in ihren | ||||||
18 | besondren Gesetzen ein Princip der Zweckmäßigkeit unterzulegen | ||||||
19 | Grund haben, immer möglich und erlaubt, wenn uns die Erfahrung | ||||||
20 | zweckmäßige Formen an ihren Producten zeigt, dieselbe eben demselben | ||||||
21 | Grunde, als worauf die erste beruhen mag, zuzuschreiben. | ||||||
22 | Obgleich auch dieser Grund selber so gar im Übersinnlichen liegen | ||||||
23 | und über den Kreis der uns möglichen Natureinsichten hinausgerückt seyn | ||||||
24 | möchte, so haben wir auch schon dadurch etwas gewonnen, daß wir für | ||||||
25 | die sich in der Erfahrung vorfindende Zweckmäßigkeit der Naturformen | ||||||
26 | ein transscendentales Princip der Zweckmäßigkeit der Natur in der Urtheilskraft | ||||||
27 | in Bereitschaft haben, welches, wenn es gleich die Möglichkeit solcher | ||||||
28 | Formen zu erklären nicht hinreichned ist, es dennoch wenigstens erlaubt | ||||||
29 | macht, einen so besondern Begriff, als der der Zweckmäßigkeit ist, auf | ||||||
30 | Natur und ihre Gesetzmäßigkeit anzuwenden, ob er zwar kein objectiver | ||||||
31 | Naturbegrif seyn kann, sondern blos vom subjectiven Verhältnisse derselben | ||||||
32 | auf ein Vermögen des Gemüths hergenomen ist. | ||||||
01 Kein Komma vor: die | |||||||
03 was erst: daß (s.Z. Kant). | |||||||
16 und erst: indem (Kant). | |||||||
17 der Natur g.Z. am Rande. | |||||||
22 Obgleich auch erst: Und obgleich (Kant). so gar g.Z. (Kant). | |||||||
28 Formen δ nicht | |||||||
31 Verhältnisse δ der | |||||||
31-32 derselben — ein g.Z. am Rande (Kant). | |||||||
[ Seite 217 ] [ Seite 219 ] [ Inhaltsverzeichnis ] |