Kant: AA XX, Bemerkungen zu den Beobachtungen ... , Seite 013 |
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01 | Eine Frau wird beleidigt durch Grobheit oder gedrückt wo keine | ||||||
02 | Verantwortung sondern drohen helfen kan. Sie bedient sich ihrer rührenden | ||||||
03 | Waffen der Thränen des wehmütigen Unwillens uns der Klagen, | ||||||
04 | erduldet aber gleichwohl das Übel ehe sie der Ungerechtigkeit nachgiebt. | ||||||
05 | Sehet da den Muth der Frau. Der Mann entrüstigt sich daß man so dreust | ||||||
06 | seyn darf ihn zu kränken er treibt Gewalt mit Gewalt zurück schrecket | ||||||
07 | u. läßt den Beleidiger die Folgen der Ungerechtigkeit fühlen. Sehet | ||||||
08 | da den Muth des Mannes Es ist nicht nöthig daß der Man über die Übel | ||||||
09 | des Wahnes sich entrüste er kan sie männlich verachten. Wohl aber wird | ||||||
10 | er über diese Übel wenn sie einem Frauenzimmer begeben als über | ||||||
11 | wahre Beleidigungen aufgebracht. | ||||||
12 | Eine Frau kan sich der äußersten Waffen ihres Zornes des Scheltens | ||||||
13 | der Gegenvorwürfe bedienen gegen ein Weib niemals aber gegen einen | ||||||
14 | Mann ausgenommen vermittelst der Drohung gegen einen anderen Mann | ||||||
15 | Wenn die Weiber sich zanken oder schlagen so lachen die Männer | ||||||
16 | darüber nicht aber umgekehrt | ||||||
17 | Die Zweykämpfe haben vornehmlich um des Frauenzimmers willen | ||||||
18 | einen Grund in der Natur. | ||||||
01 durch Grobheit g.Z. oder δ: durch Ungerechtigkeit durch Sigel (beidemal). | |||||||
06 in statt: ihn (einen??) zurück δ drohet | |||||||
08 Es δ sind nicht? (Sigel). | |||||||
10 sich als | |||||||
12 des v.a. der | |||||||
15 Weiber g.Z. a erst: Männer | |||||||
16 nicht Sigel. | |||||||
17 vornehmlich abgekürzt. | |||||||
28-30 Dazu der Zusatz 12, 12- 13. | |||||||
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