Kant: AA XIX, Erläuterungen zu G. Achenwalls Iuris ... , Seite 638 |
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01 | ist er aber, so wird es mir nützen; so ist diese Prosopopöia Heuchelei, indem | ||||||
02 | beim Gebet vorausgesetzt werden muß, daß Derjenige, der es verrichtet, | ||||||
03 | gewiß überzeugt ist, daß Gott existirt. Daher kommt es auch, daß | ||||||
04 | Derjenige, welcher schon große Fortschritte im Guten gemacht hat, aufhört | ||||||
05 | zu beten; denn Redlichkeit gehört zu seinen ersten Maximen --- ferner, | ||||||
06 | daß diejenigen, welche man beten findet, sich schämen. In den öffentlichen | ||||||
07 | Vorträgen an das Volk kann und muß das Gebet beibehalten werden, | ||||||
08 | weil es wirklich rhetorisch von großer Wirkung seyn und einen großen | ||||||
09 | Eindruck machen kann, und man überdies in den Vorträgen an das Volk | ||||||
10 | zu ihrer Sinnlichkeit sprechen und sich zu ihnen so viel wie möglich herablassen | ||||||
11 | muß. | ||||||
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