Kant: AA XIX, Erläuterungen zu G. Achenwalls Iuris ... , Seite 638

     
           
 

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  01 ist er aber, so wird es mir nützen; so ist diese Prosopopöia Heuchelei, indem      
  02 beim Gebet vorausgesetzt werden muß, daß Derjenige, der es verrichtet,      
  03 gewiß überzeugt ist, daß Gott existirt. Daher kommt es auch, daß      
  04 Derjenige, welcher schon große Fortschritte im Guten gemacht hat, aufhört      
  05 zu beten; denn Redlichkeit gehört zu seinen ersten Maximen --- ferner,      
  06 daß diejenigen, welche man beten findet, sich schämen. In den öffentlichen      
  07 Vorträgen an das Volk kann und muß das Gebet beibehalten werden,      
  08 weil es wirklich rhetorisch von großer Wirkung seyn und einen großen      
  09 Eindruck machen kann, und man überdies in den Vorträgen an das Volk      
  10 zu ihrer Sinnlichkeit sprechen und sich zu ihnen so viel wie möglich herablassen      
  11 muß.      
           
     

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