Kant: AA XVIII, Metaphysik Zweiter Theil , Seite 547

     
           
 

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  01 princip zu einer andern Art der Dinge oder Erkentnisse brauche; aber der      
  02 überschritt zu einer andern art zu schließen kan doch erlaubt, ja nothwendig      
  03 seyn, namlich von obiectiven principien der Vernunft zu subiectiven: 1. um      
  04 der Vollendung der Vernunftgründe willen in ihrer Ableitung; 2. Um der      
  05 Absonderung der Vernunftgründe von allen Bestimmenden Gründen der      
  06 Sinnlichkeit willen und ihrer Selbstandigkeit wegen zu einem Verfahren,      
  07 was vollig a priori Begriffe bestimmen soll, wie im moralischen. In einer      
  08 solchen metabasis gilt keine Warscheinlichkeit, aber auch kein wissen, sondern      
  09 anstatt der ersteren ist Nothwendigkeit der Idee, anstatt des Zweyten:      
  10 Hypothesis, welche zwar Analogie mit theoretischen Voraussetzungen hat,      
  11 da ich etwas, was ich nicht weder noch dergleichen ähnliches ich kenne      
  12 noch mir bestimmt vorstellen kan, doch nothwendig, um für meinen Vernunftgebrauch      
  13 vollstandigkeit oder auch nur Sicherheit des empirischen      
  14 gebrauchs zu bekommen, voraussetzen muß. Ich schreite eigentlich nicht zu      
  15 einem andern Dinge, sondern einer andern Art des Vernunftgebrauchs      
  16 über, und die Nothwendigkeit desselben, so fern sie practisch seyn soll, rechtfertigt      
  17 den theoretischen. Ohne Moralität würde die Hypothesis immer ungegründet      
  18 seyn und ein die Zwekmaßigkeit im Universum allerhochstens      
  19 auf einen Spinozism oder emanation führen. Aber die Moralitaet hat      
  20 ohne eine solche Voraussetzung keine Aussicht der Verknüpfung des obiectiven      
  21 Princips des Willens (guten) mit dem subiectiven (der Glükseeligkeit).      
  22 Dem System der Vernunft (g und Freyheit ) correspondirt kein      
  23 System der Natur, und so würde der moralische Begrif ein blosses ens      
  24 rationis betreffen, das in Nichts zerginge.      
           
  25 Die Existenz eines blos glükseeligen Wesens ohne moralitaet hat wohl      
  26 für dieses Wesen, aber nicht für einen bloßen Zuschauer einigen Werth.      
  27 Die Existenz eines blos sittlichen Wesens ohne Glükseeligkeit hat zwar      
  28 für einen Zuschauer den größten Werth, aber für das Subiect selbst nicht.      
  29 Der Werth der Existenz aber muß obiectiv so wohl als subiectiv bestimmt      
     

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