Kant: AA XIV, Physik und Chemie. , Seite 271 |
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01 | Korpern (g stoß flüßiger Materien ) oder Vermittelst fester oder | ||||||
02 | Korper. Die erste vermittelnde Korper sind (g Linien ) entweder als beweglich | ||||||
03 | um einen Punkt oder als die Grundlage, worauf andre bewegt | ||||||
04 | werden, oder als gewikelt (g geschlungene ) und gezogene Linie zu betrachten. | ||||||
05 | Die Zweyte ist vermittelst eines Gefäßes. | ||||||
06 | Rechts oben über 2332—3: (g Wirkung in der kürzesten Linie zwischen | ||||||
07 | den Mittelpunkten oder den Flächen. ) | ||||||
08 | S. II: | ||||||
09 | Der Satz: daß sich alles (g in der Natur ) müße a priori erkennen | ||||||
10 | (g und bestimmen ) lassen, worauf gründet er sich. Imgleichen: daß eine | ||||||
11 | Mannigfaltigkeit der Wirkungen Einheit der Ursachen zum Grunde habe. | ||||||
12 | Imgleichen: daß die Materie fortdaure oder vielmehr die daurende Erscheinung | ||||||
13 | Materie heiße. Ohne Zweifel auf die Einheit der Erkentniskraft, | ||||||
14 | wodurch allein die Erscheinungen Verhaltnisse und Verbindung | ||||||
15 | bekommen können, damit ein Ganzes daraus werde. Denn die Verbindung | ||||||
16 | der Zeit und des Raums ist nicht gnug. | ||||||
17 | Daß ein Korper nicht in Verschiedenen, wohl aber auch nicht zwey | ||||||
18 | in einem Ort zugleich seyn konne. Daß die Materie nicht fliße bricht ab? | ||||||
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