Kant: AA XII, Amtlicher Schriftverkehr 1797 , Seite 438 |
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Text (Kant):
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01 | auch im folgenden würde, da Sie solche abgelehnt haben, Unbescheidenheit | ||||||
02 | seyn. | ||||||
03 | Da nun das Rectorat im nächsten halben Iahre die philosophische | ||||||
04 | Facultät und namentlich mich trifft, ich aber, durch die Schwächen meines | ||||||
05 | Alters gedrungen, mich zu Führung desselben für unvermögend erklären | ||||||
06 | muß, so ergeht meine ergebenste Bitte an Ew: Magnificenz: dem Acad. | ||||||
07 | Senat und, durch denselben, der philosophischen Facultät diese meine | ||||||
08 | Vorstellung, zusammt der Erklärung mitzutheilen "daß die Verwaltung | ||||||
09 | desselben nicht als Stellvertretung in meinem Nahmen, sondern in dem | ||||||
10 | des Facultätsgliedes, der von ihr dazu gewählt werden wird, angekündigt | ||||||
11 | und geführt wird, - ich aber dabey auf alle Emolumente dieses | ||||||
12 | Rectorats Verzicht thue". | ||||||
13 | Mit der vollkommensten und schuldigen Hochachtung bin ich jederzeit | ||||||
14 | Ew: Magnificenz und des Acad. Senats | ||||||
15 | Königsberg | gehorsamster Diener | |||||
16 | den 26sten Februar. | I. Kant | |||||
17 | 1796. | ||||||
20. | |||||||
19 | Von der Universität. | ||||||
20 | (Entwurf.) | ||||||
21 | 22. Nov. 1797. | ||||||
22 | Dem Herrn Professor Kant communiciren Wir abschriftlich einen | ||||||
23 | Extrakt des Vorstellens Unsers Cancellarii und Directoris Herrn Doctor | ||||||
24 | und Professor Holtzhauer, vom 19 t. d. M. wegen Adjunktur zu Ihrer | ||||||
25 | bei den Senats Sessionen seither unbesezt gebliebenen Stelle, mit dem | ||||||
26 | Andeuten, Sich darüber und besonders welchen adjunctum Sie auf den | ||||||
27 | Fall, wenn Sie, nicht länger den Senat Sessionen beizuwohnen Sich | ||||||
28 | erklären sollten, Sie in Vorschlag bringen, zu erklären, wobei Wir | ||||||
29 | übrigens versichern, daß Wir blos die Integrität des Senats selbst | ||||||
30 | hiebei zum Augenmerk haben und darauf sehen werden, daß Ihnen bei | ||||||
31 | einer etwanigen Adjunctur an den einmal festgesetzten Emolumenten | ||||||
32 | nichts entgehen soll. | ||||||
33 | Kgsb. d. 22 Novbr. 1797 | ||||||
34 | Rector etc | ||||||
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