Kant: AA XII, Amtlicher Schriftverkehr 1780 , Seite 423 |
|||||||
Zeile:
|
Text (Kant):
|
|
|
||||
01 | Da nun keineswegs vermuthet werden kan, daß Ihro Königl: Maiestät die | ||||||
02 | ihren Professoren bey hiesiger philosophischen Facultaet zugestandene emolumente | ||||||
03 | zu schmälern gemeinet seyn solten, sondern, allem Ansehen nach, eine aus der zufälligen | ||||||
04 | Undeutlichkeit des Ausdrucks entsprungene Misdeutung die Bestimmung | ||||||
05 | der Einkünfte vor den designirten Professor in der Königl: vocation veranlaßt hat, | ||||||
06 | gleichwohl gedachter HE. Diederichs auf das ihm stipulirte Qvantum beharren kan, | ||||||
07 | so ersuchen wir E. Senatum Amplissimum in geziemender Ergebenheit, doch unmasgeblich, | ||||||
08 | zu Ausfüllung der Lücke in seinen Einkünften allenfals eine jährliche | ||||||
09 | Bezahlung von 27 rthlr 75 gl. 10 7/10 Pf. aus dem Aerario Academico höheren Orts | ||||||
10 | in Vorschlag zu bringen, so lange bis er selbst in den Senat gelanget seyn wird. | ||||||
11 | als wodurch die bisherige, auf alte gesetzmäßige Verfügungen gegründete Ordnung, | ||||||
12 | die Rechte der ietzt subsistirenden Professoren, und die Ansprüche des nun berufenen | ||||||
13 | zugleich erhalten und mit einander vereinigt werden können und beharren übrigens | ||||||
14 | mit der vollkommensten Hochachtung | ||||||
15 | Ew: Magnificenz, Wohlgeb | ||||||
16 | u. E. Senatus Amplissimi | ||||||
17 | Dienstschuldigste | ||||||
18 | Decanus, Senior, und sämmtliche | ||||||
19 | Professores Ordinarii der | ||||||
20 | Philosophischen Facultaet. | ||||||
2. | |||||||
22 | Von Wilhelm Bernhard Iester. | ||||||
23 | 25. Iuni 1780. | ||||||
24 | D. 23. hui. hat Senatus Academicus wegen Vergebung der dem | ||||||
25 | Wohlseel. Rectori Magnifico anvertraut gewesenen und vom Senat abhängenden | ||||||
26 | Functionen deliberiret. Unter andern war die Frage von | ||||||
27 | der Inspection über die Königl. Alumnos. Eur. Wohlgb. wißen da | ||||||
28 | schon sonsten daran gedacht worden, diese Stelle, die außer der freyen | ||||||
29 | Wohnung noch ein Emolument von 88 rthlr abwirft, mit der Rendanten | ||||||
30 | Stelle zu verbinden, um diesen mühsamen und äußerst verdrießlichen | ||||||
31 | Posten, der 100 rthlr bringt, und nicht hinlänglich recompensirt wird, | ||||||
32 | erträglich zu machen. Weder beyde Stellen zusammen, noch einzeln genommen, | ||||||
33 | dörfften sich mit Eur. Wohlgb Denkungsart, da wichtige | ||||||
34 | Kleinigkeiten stündliche Zerstreuung verursachen, vertragen, und so viel | ||||||
35 | ich mich erinnere, haben Sie sich darüber öfters gelegentlich erkläret. | ||||||
36 | In dieser Voraussezzung hat Senatus den HErrn Professor Reusch zur | ||||||
37 | Verwaltung der Rendanten Stelle in Vorschlag gebracht, und mit Einwilligung | ||||||
[ Seite 422 ] [ Seite 424 ] [ Inhaltsverzeichnis ] |