Kant: AA X, Briefwechsel 1788 , Seite 542 |
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Text (Kant):
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01 | Oder terminologisch | ||||||
02 | Möglichkeit des Gesetzes Unmöglichkeit eines Gesetzes | ||||||
03 | (Erlaubte Handlg.) (Nicht zu gebietende | ||||||
04 | Handlung) | ||||||
05 | Daseyn eines Gesetzes Nichtdaseyn eines Gesetzes | ||||||
06 | (Pflicht) (Nichtpflicht) | ||||||
07 | Nothwendigkeit eines Gesetzes Zufälligkeit eines Gesetzes | ||||||
08 | (unnachlaßliche Pflichten) (verdienstl. Pflichten) | ||||||
09 | Unter der Categorie Möglichkeit eines Gesetzes stehn sowohl | ||||||
10 | die Handlungen welche wirklich durch ein Gesetz bestimt, als die | ||||||
11 | welche unbestimt dadurch sind. Folglich die Erlaubten Handlungen. | ||||||
12 | Ich muß es eben sowohl eine erlaubte Handlung nennen, daß ich | ||||||
13 | mein Leben erhalte wozu mich ein Gesetz verbindet, als daß ich | ||||||
14 | Wein trinke, wozu mich keins verbindet, aber doch in gewissem | ||||||
15 | Verstande, z. B. wenn der Wein Arzney wäre, eins verbinden | ||||||
16 | könnte. | ||||||
17 | Alles was mir unmöglich jemals geboten werden kann ist entweder | ||||||
18 | a) durch ein Gesetz gar nicht bestimmt, oder b) schon durch | ||||||
19 | ein nothwendiges Gegengesetz bestimmt. Folglich gehören hieher | ||||||
20 | a) die physikalisch nothwendigen Handlungen, u. die physikalisch unmöglichen | ||||||
21 | überhaupt alle die, welche nicht im Bezirk der Freyheit | ||||||
22 | liegen, b) die deren Gegentheil nothwendig geboten ist, oder die nothwendig | ||||||
23 | verbotnen. Es kann nie geboten werden sich selbst umzubringen. | ||||||
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25 | Der Pflicht steht nicht blos die Pflichtwidrigkeit entgegen, | ||||||
26 | sondern wie in der Critik der reinen Vernunft, Daseyn und Nichtseyn | ||||||
27 | entgegengesetzt wird, so muß auch hier nur | ||||||
28 | Pflicht und NichtPflicht | ||||||
29 | einander entgegengesetzt werden. Nicht Pflicht sind 1) alle Handlungen | ||||||
30 | die unmöglich sind 2) alle Handlungen die durch kein Gesetz | ||||||
31 | bestimt, oder weder geboten noch verboten sind. 3) alle pflichtwidrige | ||||||
32 | Handlungen. | ||||||
33 | Daß in der Vorrede zur Critik der reinen praktischen Vernunft | ||||||
34 | zu den erlaubten Handlungen als ein Beyspiel angeführt wird, was | ||||||
35 | einem Redner qua tali erlaubt sey etc. scheint mir eine metabasis eis | ||||||
36 | allo genos zu seyn, nemlich in die Regeln der Geschicklichkeit, die | ||||||
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