Kant: AA VIII, Zum ewigen Frieden. Ein ... , Seite 381 |
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Text (Kant):
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01 | II |
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02 | Von der Einhelligkeit der Politik mit der Moral nach dem transscendentalen |
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03 | Begriffe des öffentlichen Rechts. |
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04 | Wenn ich von aller Materie des öffentlichen Rechts (nach den verschiedenen | ||||||
05 | empirisch=gegebenen Verhältnissen der Menschen im Staat oder | ||||||
06 | auch der Staaten unter einander), so wie es sich die Rechtslehrer gewöhnlich | ||||||
07 | denken, abstrahire, so bleibt mir noch die Form der Publicität | ||||||
08 | übrig, deren Möglichkeit ein jeder Rechtsanspruch in sich enthält, weil ohne | ||||||
09 | jene es keine Gerechtigkeit (die nur als öffentlich kundbar gedacht | ||||||
10 | werden kann), mithin auch kein Recht, das nur von ihr ertheilt wird, geben | ||||||
11 | würde. | ||||||
12 | Diese Fähigkeit der Publicität muß jeder Rechtsanspruch haben, und | ||||||
13 | sie kann also, da es sich ganz leicht beurtheilen läßt, ob sie in einem vorkommenden | ||||||
14 | Falle statt finde, d. i. ob sie sich mit den Grundsätzen des | ||||||
15 | Handelnden vereinigen lasse oder nicht, ein leicht zu brauchendes, a priori | ||||||
16 | in der Vernunft anzutreffendes Kriterium abgeben, im letzteren Fall die | ||||||
17 | Falschheit (Rechtswidrigkeit) des gedachten Anspruchs ( praetensio iuris ) | ||||||
18 | gleichsam durch ein Experiment der reinen Vernunft sofort zu erkennen. | ||||||
19 | Nach einer solchen Abstraction von allem Empirischen, was der Begriff | ||||||
20 | des Staats= und Völkerrechts enthält (dergleichen das Bösartige der | ||||||
21 | menschlichen Natur ist, welches den Zwang nothwendig macht), kann man | ||||||
22 | folgenden Satz die transscendentale Formel des öffentlichen Rechts | ||||||
23 | nennen: | ||||||
24 | "Alle auf das Recht anderer Menschen bezogene Handlungen, | ||||||
25 | deren Maxime sich nicht mit der Publicität verträgt, sind Unrecht." | ||||||
26 | Dieses Princip ist nicht bloß als ethisch (zur Tugendlehre gehörig), | ||||||
27 | sondern auch als juridisch (das Recht der Menschen angehend) zu betrachten. | ||||||
28 | Denn eine Maxime, die ich nicht darf lautwerden lassen, | ||||||
29 | ohne dadurch meine eigene Absicht zugleich zu vereiteln, die durchaus | ||||||
30 | verheimlicht werden muß, wenn sie gelingen soll, und zu der ich mich nicht | ||||||
31 | öffentlich bekennen kann, ohne daß dadurch unausbleiblich der Widerstand | ||||||
32 | Aller gegen meinen Vorsatz gereizt werde, kann diese nothwendige | ||||||
33 | und allgemeine, mithin a priori einzusehende Gegenbearbeitung Aller | ||||||
34 | gegen mich nirgend wovon anders, als von der Ungerechtigkeit her haben, | ||||||
35 | womit sie jedermann bedroht. - Es ist ferner bloß negativ, d. i. es | ||||||
36 | dient nur, um vermittelst desselben, was gegen Andere nicht recht ist, zu erkennen. | ||||||
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