Kant: AA VIII, Zum ewigen Frieden. Ein ... , Seite 360

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 Da es nun mit der unter den Völkern der Erde einmal durchgängig      
  02 überhand genommenen (engeren oder weiteren) Gemeinschaft so weit gekommen      
  03 ist, daß die Rechtsverletzung an einem Platz der Erde an allen      
  04 gefühlt wird: so ist die Idee eines Weltbürgerrechts keine phantastische      
  05 und überspannte Vorstellungsart des Rechts, sondern eine nothwendige      
  06 Ergänzung des ungeschriebenen Codex sowohl des Staats= als Völkerrechts      
  07 zum öffentlichen Menschenrechte überhaupt und so zum ewigen Frieden, zu      
  08 dem man sich in der continuirlichen Annäherung zu befinden nur unter      
  09 dieser Bedingung schmeicheln darf.      
           
  10

Erster Zusatz.

     
  11

Von der Garantie des ewigen Friedens.

     
           
  12 Das, was diese Gewähr (Garantie) leistet, ist nichts Geringeres,      
  13 als die große Künstlerin Natur ( natura daedala rerum ), aus deren      
  14 mechanischem Laufe sichtbarlich Zweckmäßigkeit hervorleuchtet, durch die      
  15 Zwietracht der Menschen Eintracht selbst wider ihren Willen emporkommen      
  16 zu lassen, und darum, gleich als Nöthigung einer ihren Wirkungsgesetzen      
           
     

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