Kant: AA VIII, Über den Gemeinspruch Das ... , Seite 312

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 wollen; und selbst als eine solche enthält sie in einem schon bestehenden      
  02 Staat nicht ein Princip für den Unterthan sie zu erzwingen (wie vorher      
  03 gezeigt worden), sondern nur für zwangsfreie Oberhäupter. Ob es zwar      
  04 in der Natur des Menschen nach der gewöhnlichen Ordnung eben nicht      
  05 liegt, von seiner Gewalt willkürlich nachzulassen, gleichwohl es aber in      
  06 dringenden Umständen doch nicht unmöglich ist: so kann man es für einen      
  07 den moralischen Wünschen und Hoffnungen der Menschen (beim Bewußtsein      
  08 ihres Unvermögens) nicht unangemessenen Ausdruck halten, die dazu      
  09 erforderlichen Umstände von der Vorsehung zu erwarten: welche dem      
  10 Zwecke der Menschheit im Ganzen ihrer Gattung zu Erreichung ihrer      
  11 endlichen Bestimmung durch freien Gebrauch ihrer Kräfte, so weit sie      
  12 reichen, einen Ausgang verschaffen werde, welchem die Zwecke der Menschen,      
  13 abgesondert betrachtet, gerade entgegen wirken. Denn eben die      
  14 Entgegenwirkung der Neigungen, aus welchen das Böse entspringt, unter      
  15 einander verschafft der Vernunft ein freies Spiel, sie insgesammt zu unterjochen      
  16 und statt des Bösen, was sich selbst zerstört, das Gute, welches,      
  17 wenn es einmal da ist, sich fernerhin von selbst erhält, herrschend zu      
  18 machen.      
           
  19 Die menschliche Natur erscheint nirgend weniger liebenswürdig, als      
  20 im Verhältnisse ganzer Völker gegen einander. Kein Staat ist gegen den      
  21 andern wegen seiner Selbstständigkeit oder seines Eigenthums einen      
  22 Augenblick gesichert. Der Wille einander zu unterjochen oder an dem      
  23 Seinen zu schmälern ist jederzeit da; und die Rüstung zur Vertheidigung,      
  24 die den Frieden oft noch drückender und für die innere Wohlfahrt zerstörender      
  25 macht, als selbst den Krieg, darf nie nachlassen. Nun ist hierwider      
  26 kein anderes Mittel, als ein auf öffentliche mit Macht begleitete Gesetze,      
  27 denen sich jeder Staat unterwerfen müßte, gegründetes Völkerrecht (nach      
  28 der Analogie eines bürgerlichen oder Staatsrechts einzelner Menschen)      
  29 möglich; - denn ein daurender allgemeiner Friede durch die so genannte      
  30 Balance der Mächte in Europa ist, wie Swifts haus, welches von      
  31 einem Baumeister so vollkommen nach allen Gesetzen des Gleichgewichts      
  32 erbauet war, daß, als sich ein Sperling drauf setzte, es sofort einfiel, ein      
  33 bloßes Hirngespinst. - Aber solchen Zwangsgesetzen, wird man      
  34 sagen, werden sich Staaten doch nie unterwerfen; und der Vorschlag zu      
  35 einem allgemeinen Völkerstaat, unter dessen Gewalt sich alle einzelne      
           
     

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