Kant: AA VIII, Über eine Entdeckung, nach ... , Seite 193

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 Er hatte schon im 1sten Stück seines Magazins die Principien der      
  02 Form der Erkenntniß, welche der Satz des Widerspruchs und des zureichenden      
  03 Grundes sein sollen, von denen der Materie derselben (nach ihm Vorstellung      
  04 und Ausdehnung), deren Princip er in dem Einfachen setzt,      
  05 woraus sie bestehen, unterschieden, und jetzt sucht er, da ihm niemand die      
  06 transscendentale Gültigkeit des Satzes des Widerspruchs streitet, erstlich      
  07 die des Satzes vom zureichenden Grunde und hiemit die objective      
  08 Realität des letztern Begriffs, zweitens auch die Realität des Begriffs von      
  09 einfachen Wesen darzuthun, ohne, wie die Kritik verlangt, sie durch eine      
  10 correspondirende Anschauung belegen zu dürfen. Denn was wahr ist, davon      
  11 darf nicht allererst gefragt werden, ob es möglich sei, und so fern hat      
  12 die Logik den Grundsatz: ab esse ad posse valet consequentia , mit der      
  13 Metaphysik gemein, oder leiht ihr vielmehr denselben. - Dieser Eintheilung      
  14 gemäß wollen wir nun auch unsere Prüfung eintheilen.      
           
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A.

     
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Beweis der objectiven Realität des Begriffs vom zureichenden

     
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Grunde

     
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nach Herrn Eberhard.

     
           
  19 Zuerst ist wohl zu bemerken: daß Herr Eberhard den Satz des zureichenden      
  20 Grundes blos zu den formalen Principien der Erkenntniß gezählt      
  21 wissen will und dann doch S. 160 es als eine Frage ansieht, welche      
  22 durch die Kritik veranlaßt werde: "Ob er auch transscendentale Gültigkeit      
  23 habe" (überhaupt ein transscendentales Princip sei). Herr Eberhard      
  24 muß entweder gar keinen Begriff vom Unterschiede eines logischen      
  25 (formalen) und transscendentalen (materiellen) Princips der Erkenntniß      
  26 haben, oder, welches wahrscheinlicher ist, dieses ist eine von seinen      
  27 künstlichen Wendungen, um statt dessen, wovon die Frage ist, etwas anderes      
  28 unterzuschieben, wornach kein Mensch frägt.      
           
  29 Ein jeder Satz muß einen Grund haben, ist das logische (formale)      
  30 Princip der Erkenntniß, welches dem Satze des Widerspruchs nicht      
  31 beigesellt, sondern untergeordnet ist*). Ein jedes Ding muß seinen      
           
    *) Die Kritik hat den Unterschied zwischen problematischen und assertorischen Urtheilen angemerkt. Ein assertorisches Urtheil ist ein Satz. Die Logiker [Seitenumbruch] thun gar nicht recht daran, daß sie einen Satz durch ein mit Worten ausgedrücktes Urtheil definiren; denn wir müssen uns auch zu Urtheilen, die wir nicht für Sätze ausgeben, in Gedanken der Worte bedienen. In dem bedingten Satze: wenn ein Körper einfach ist, so ist er unveränderlich, ist ein Verhältniß zweier Urtheile, deren keines ein Satz ist, sondern nur die Consequenz des letzteren (des consequens ) aus dem ersteren ( antecedens ) macht den Satz aus. Das Urtheil: einige Körper sind einfach, mag immer widersprechend sein, es kann gleichwohl doch aufgestellt werden, um zu sehen, was daraus folgte, wenn es als Assertion, d. i. als Satz, ausgesagt würde. Das assertorische Urtheil: ein jeder Körper ist theilbar, sagt mehr als das blos problematische (man denke sich, ein jeder Körper sei theilbar etc.) und steht unter dem allgemeinen logischen Princip der Sätze, nämlich ein jeder Satz muß gegründet (nicht ein blos mögliches Urtheil) sein, welches aus dem Satze des Widerspruchs folgt, weil jener sonst kein Satz sein würde.      
           
     

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