Kant: AA VII, Der Streit der ... , Seite 072

   
         
 

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  01 Dinge die Gelegenheitsursachen seiner Actionen und also der Vorstellungen    
  02 sind.    
         
  03 Dadurch unterscheiden sich nun diese Naturkräfte des Menschen wesentlich    
  04 von der Vernunft und dem freien Willen. Beide machen zwar auch    
  05 active Vermögen aus, aber die Gelegenheitsursachen ihrer Action sollen    
  06 nicht aus dieser Sinnenwelt genommen sein. Die Vernunft als theoretisches    
  07 Vermögen kann also hier gar keine Gegenstände haben, ihre Wirkungen    
  08 können nur Ideen sein, d. h. Vorstellungen der Vernunft, denen    
  09 keine Gegenstände entsprechen, weil nicht wirkliche Dinge , sondern etwa    
  10 nur Spiele des Verstandes die Gelegenheitsursachen ihrer Action sind.    
  11 Also kann die Vernunft als theoretisches, speculatives Vermögen hier in    
  12 dieser Sinnenwelt gar nicht gebraucht werden (und muß folglich, weil sie    
  13 einmal als solches da ist, für eine andere Welt bestimmt sein), sondern    
  14 nur als praktisches Vermögen zum Behuf des freien Willens. Dieser    
  15 nun ist bloß und allein praktisch; das wesentliche desselben besteht darin,    
  16 daß seine Action nicht Reaction, sondern eine reine objective Handlung sein    
  17 soll, oder daß die Triebfedern seiner Action nicht mit den Gegenständen    
  18 derselben zusammenfallen sollen; daß er also unabhängig von den Vorstellungen    
  19 des Verstandes, weil dieses eine verkehrte und verderbte Wirkungsart    
  20 derselben veranlassen würde, als auch unabhängig von den Ideen    
  21 der speculativen Vernunft handeln soll, weil diese, da ihnen nichts Wirkliches    
  22 entspricht, leicht eine falsche und grundlose Willensbestimmung verursachen    
  23 könnten. Also muß die Triebfeder der Action des freien Willens    
  24 von etwas sein, was im innern Wesen des Menschen selbst gegründet und von    
  25 der Freiheit des Willens selbst unzertrennlich ist. Dieses ist nun das moralische    
  26 Gesetz, welches uns durchaus so aus der Natur herausreißt und    
  27 über sie erhebt, daß wir als moralische Wesen die Naturdinge weder zu    
  28 Ursachen und Triebfedern der Action des Willens bedürfen, noch sie als    
  29 Gegenstände unseres Wollens ansehen können, in deren Stelle vielmehr    
  30 nur die moralische Person der Menschheit tritt. Jenes Gesetz sichert uns    
  31 also eine bloß dem Menschen eigenthümliche und ihn von allen übrigen    
  32 Naturtheilen unterscheidende Eigenschaft, die Moralität, vermöge welcher    
  33 wir unabhängige und freie Wesen sind, und die selbst wieder durch diese    
  34 Freiheit begründet ist. -Diese Moralität und nicht der Verstand ist es    
  35 also, was den Menschen erst zum Menschen macht. So sehr auch der Verstand    
  36 ein völlig actives und in sofern selbstständiges Vermögen ist, so bedarf    
  37 er doch zu seiner Action der Außendinge und ist auch zugleich auf sie    
         
     

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