Kant: AA VI, Die Metaphysik der Sitten. ... , Seite 474 |
|||||||
Zeile:
|
Text (Kant):
|
|
|
||||
01 | Manieren des Verkehrs mit geäußerten Verbindlichkeiten, dadurch | ||||||
02 | man zugleich Andere verbindet, die also doch zur Tugendgesinnung hinwirken, | ||||||
03 | indem sie die Tugend wenigstens beliebt machen. | ||||||
04 | Es frägt sich aber hiebei: ob man auch mit Lasterhaften Umgang | ||||||
05 | pflegen dürfe. Die Zusammenkunft mit ihnen kann man nicht vermeiden, | ||||||
06 | man müßte denn sonst aus der Welt gehen; und selbst unser Urtheil über | ||||||
07 | sie ist nicht competent. - Wo aber das Laster ein Skandal, d. i. ein öffentlich | ||||||
08 | gegebenes Beispiel der Verachtung strenger Pflichtgesetze, ist, mithin | ||||||
09 | Ehrlosigkeit bei sich führt: da muß, wenn gleich das Landesgesetz es nicht | ||||||
10 | bestraft, der Umgang, der bis dahin statt fand, abgebrochen, oder so viel | ||||||
11 | möglich gemieden werden: weil die fernere Fortsetzung desselben die Tugend | ||||||
12 | um alle Ehre bringt und sie für jeden zu Kauf stellt, der reich genug | ||||||
13 | ist, um den Schmarotzer durch die Vergnügungen der Üppigkeit zu bestechen. | ||||||
[ Seite 473 ] [ Seite 475 ] [ Inhaltsverzeichnis ] |
|||||||