Kant: AA VI, Die Metaphysik der Sitten. ... , Seite 448

     
           
 

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  01
Der ethischen Elementarlehre
[ I. Kant: Vorarbeiten zur Elementarlehre II (AA XXIII, 406) ]    
  02

Zweiter Theil.

   
  03

Von den Tugendpflichten gegen Andere.

   
           
  04

Erstes Hauptstück.

     
  05

Von den Pflichten gegen Andere, blos als Menschen.

     
           
  06

Erster Abschnitt.

     
  07

Von der Liebespflicht gegen andere Menschen.

     
           
  08
Eintheilung.
     
  09
§ 23.
     
           
  10 Die oberste Eintheilung kann die sein: in Pflichten gegen Andere,      
  11 so fern du sie durch Leistung derselben zugleich verbindest, und in solche,      
  12 deren Beobachtung die Verbindlichkeit Anderer nicht zur Folge hat.      
  13 Die erstere Leistung ist (respectiv gegen andere) verdienstlich; die der      
  14 zweiten ist schuldige Pflicht. - Liebe und Achtung sind die Gefühle,      
  15 welche die Ausübung dieser Pflichten begleiten. Sie können abgesondert      
  16 (jede für sich allein) erwogen werden und auch so bestehen (Liebe des      
  17 Nächsten, ob dieser gleich wenig Achtung verdienen möchte; imgleichen      
  18 nothwendige Achtung für jeden Menschen, unerachtet er kaum der      
  19 Liebe werth zu sein beurtheilt würde). Sie sind aber im Grunde dem      
  20 Gesetze nach jederzeit mit einander in einer Pflicht zusammen verbunden;      
  21 nur so, daß bald die eine Pflicht, bald die andere das Princip im Subject      
  22 ausmacht, an welche die andere accessorisch geknüpft ist. - So werden      
  23 wir gegen einen Armen wohlthätig zu sein uns für verpflichtet erkennen;      
  24 aber weil diese Gunst doch auch Abhängigkeit seines Wohls von meiner      
  25 Großmuth enthält, die doch den Anderen erniedrigt, so ist es Pflicht, dem      
  26 Empfänger durch ein Betragen, welches diese Wohlthätigkeit entweder als      
           
     

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