Kant: AA VI, Die Metaphysik der Sitten. ... , Seite 448 |
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[ I. Kant: Vorarbeiten zur Elementarlehre II (AA XXIII, 406) ] | |||||
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10 | Die oberste Eintheilung kann die sein: in Pflichten gegen Andere, | ||||||
11 | so fern du sie durch Leistung derselben zugleich verbindest, und in solche, | ||||||
12 | deren Beobachtung die Verbindlichkeit Anderer nicht zur Folge hat. | ||||||
13 | Die erstere Leistung ist (respectiv gegen andere) verdienstlich; die der | ||||||
14 | zweiten ist schuldige Pflicht. - Liebe und Achtung sind die Gefühle, | ||||||
15 | welche die Ausübung dieser Pflichten begleiten. Sie können abgesondert | ||||||
16 | (jede für sich allein) erwogen werden und auch so bestehen (Liebe des | ||||||
17 | Nächsten, ob dieser gleich wenig Achtung verdienen möchte; imgleichen | ||||||
18 | nothwendige Achtung für jeden Menschen, unerachtet er kaum der | ||||||
19 | Liebe werth zu sein beurtheilt würde). Sie sind aber im Grunde dem | ||||||
20 | Gesetze nach jederzeit mit einander in einer Pflicht zusammen verbunden; | ||||||
21 | nur so, daß bald die eine Pflicht, bald die andere das Princip im Subject | ||||||
22 | ausmacht, an welche die andere accessorisch geknüpft ist. - So werden | ||||||
23 | wir gegen einen Armen wohlthätig zu sein uns für verpflichtet erkennen; | ||||||
24 | aber weil diese Gunst doch auch Abhängigkeit seines Wohls von meiner | ||||||
25 | Großmuth enthält, die doch den Anderen erniedrigt, so ist es Pflicht, dem | ||||||
26 | Empfänger durch ein Betragen, welches diese Wohlthätigkeit entweder als | ||||||
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