Kant: AA VI, Die Metaphysik der Sitten. ... , Seite 412 |
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01 | ist, in welchem nicht bloß der Tugendbegriff, sondern auch, wie | ||||||
02 | das Tugendvermögen sowohl als der Wille dazu in Ausübung | ||||||
03 | gesetzt und cultivirt werden könne, gelehrt wird. | ||||||
04 | Nach diesen Grundsätzen werden wir also das System in zwei | ||||||
05 | Theilen: der ethischen Elementarlehre und der ethischen Methodenlehre | ||||||
06 | aufstellen. Jeder Theil wird in seine Hauptstücke, | ||||||
07 | welche im ersten Theile nach Verschiedenheit der Subjecte, wogegen | ||||||
08 | dem Menschen eine Verbindlichkeit obliegt, im zweiten nach Verschiedenheit | ||||||
09 | der Zwecke, welche zu haben ihm die Vernunft auferlegt, | ||||||
10 | und der Empfänglichkeit für dieselbe in verschiedene Capitel zerfällt | ||||||
11 | werden. | ||||||
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13 | Die Eintheilung, welche die praktische Vernunft zu Gründung eines | ||||||
14 | Systems ihrer Begriffe in einer Ethik entwirft (die architektonische), kann | ||||||
15 | nun nach zweierlei Principien, einzeln oder zusammen verbunden, gemacht | ||||||
16 | werden: das eine, welches das subjective Verhältniß der Verpflichteten | ||||||
17 | zu dem Verpflichtenden der Materie nach, das andere, welches das | ||||||
18 | objective Verhältniß der ethischen Gesetze zu den Pflichten überhaupt in | ||||||
19 | einem System der Form nach vorstellt. - Die erste Eintheilung ist die | ||||||
20 | der Wesen, in Beziehung auf welche eine ethische Verbindlichkeit gedacht | ||||||
21 | werden kann; die zweite wäre die der Begriffe der reinen ethisch | ||||||
22 | praktischen Vernunft, welche zu jener ihren Pflichten gehören, die also zur | ||||||
23 | Ethik, nur so fern sie Wissenschaft sein soll, also zu der methodischen Zusammensetzung | ||||||
24 | aller Sätze, welche nach der ersteren aufgefunden worden, | ||||||
25 | erforderlich sind. | ||||||
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