Kant: AA VI, Die Metaphysik der Sitten. ... , Seite 318

     
           
 

Zeile:

 

Text (Kant):

 

 

 

 
  01 spielen, d. i. sich in die Möglichkeit zu versetzen, Unrecht zu thun und so      
  02 in den Fall der Appellation ( a rege male informato ad regem melius informandum )      
  03 zu gerathen.      
           
  04 Also sind es drei verschiedene Gewalten ( potestas legislatoria, executoria,      
  05 iudiciaria ), wodurch der Staat ( civitas ) seine Autonomie hat, d. i.      
  06 sich selbst nach Freiheitsgesetzen bildet und erhält. - In ihrer Vereinigung      
  07 besteht das Heil des Staats ( salus reipublicae suprema lex est );      
  08 worunter man nicht das Wohl der Staatsbürger und ihre Glückseligkeit      
  09 verstehen muß; denn die kann vielleicht (wie auch Rousseau behauptet)      
  10 im Naturzustande, oder auch unter einer despotischen Regierung viel      
  11 behaglicher und erwünschter ausfallen: sondern den Zustand der größten      
  12 Übereinstimmung der Verfassung mit Rechtsprincipien versteht, als nach      
  13 welchem zu streben uns die Vernunft durch einen kategorischen Imperativ      
  14 verbindlich macht.      
           
  15

Allgemeine Anmerkung

     
  16

von den rechtlichen Wirkungen aus der Natur des bürgerlichen

     
  17

Vereins.

     
           
  18 A.      
  19 Der Ursprung der obersten Gewalt ist für das Volk, das unter derselben      
  20 steht, in praktischer Absicht unerforschlich: d. i. der Unterthan      
  21 soll nicht über diesen Ursprung, als ein noch in Ansehung des ihr schuldigen      
  22 Gehorsams zu bezweifelndes Recht ( ius controversum ), werkthätig      
  23 vernünfteln. Denn da das Volk, um rechtskräftig über die oberste      
  24 Staatsgewalt ( summum imperium ) zu urtheilen, schon als unter einem      
  25 allgemein gesetzgebenden Willen vereint angesehen werden muß, so kann      
  26 und darf es nicht anders urtheilen, als das gegenwärtige Staatsoberhaupt      
  27 ( summus imperans ) es will. - Ob ursprünglich ein wirklicher      
  28 Vertrag der Unterwerfung unter denselben ( pactum subiectionis civilis )      
  29 als ein Factum vorher gegangen, oder ob die Gewalt vorherging, und      
  30 das Gesetz nur hintennach gekommen sei, oder auch in dieser Ordnung sich      
  31 habe folgen sollen: das sind für das Volk, das nun schon unter dem bürgerlichen      
  32 Gesetze steht, ganz zweckleere und doch den Staat mit Gefahr      
  33 bedrohende Vernünfteleien; denn wollte der Unterthan, der den letzteren      
  34 Ursprung nun ergrübelt hätte, sich jener jetzt herrschenden Autorität widersetzen,      
           
     

[ Seite 317 ] [ Seite 319 ] [ Inhaltsverzeichnis ]