Kant: AA VI, Die Religion innerhalb der ... , Seite 102

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 3. Das Verhältniß unter dem Princip der Freiheit; sowohl das      
  02 innere Verhältniß ihrer Glieder untereinander, als auch das äußere      
  03 der Kirche zur politischen Macht, beides in einem Freistaat (also      
  04 weder Hierarchie, noch Illuminatism, eine Art von Demokratie      
  05 durch besondere Eingebungen, die nach jedes seinem Kopfe      
  06 von andrer ihrer verschieden sein können).      
           
  07 4. Die Modalität derselben, die Unveränderlichkeit ihrer Constitution      
  08 nach, doch mit dem Vorbehalt der nach Zeit und Umständen      
  09 abzüandernden, bloß die Administration derselben betreffenden      
  10 zufälligen Anordnungen, wozu sie doch auch die sichern      
  11 Grundsätze schon in sich selbst (in der Idee ihres Zwecks) a priori      
  12 enthalten muß (also unter ursprünglichen, einmal gleich als durch      
  13 ein Gesetzbuch öffentlich zur Vorschrift gemachten Gesetzen, nicht willkürlichen      
  14 Symbolen, die, weil ihnen die Authenticität mangelt, zufällig,      
  15 dem Widerspruche ausgesetzt und veränderlich sind).      
  16 Ein ethisches gemeines Wesen also, als Kirche, d. i. als bloße Repräsentantin      
  17 eines Staats Gottes, betrachtet, hat eigentlich keine ihren      
  18 Grundsätzen nach der politischen ähnliche Verfassung. Diese ist in ihm      
  19 weder monarchisch (unter einem Papst oder Patriarchen), noch aristokratisch      
  20 (unter Bischöfen und Prälaten), noch demokratisch (als sektirischer      
  21 Illuminaten). Sie würde noch am besten mit der einer Hausgenossenschaft      
  22 (Familie) unter einem gemeinschaftlichen, obzwar unsichtbaren,      
  23 moralischen Vater verglichen werden können, sofern sein heiliger      
  24 Sohn, der seinen Willen weiß und zugleich mit allen ihren Gliedern in      
  25 Blutsverwandtschaft steht, die Stelle desselben darin vertritt, daß er seinen      
  26 Willen diesen näher bekannt macht, welche daher in ihm den Vater ehren      
  27 und so untereinander in eine freiwillige, allgemeine und fortdauernde      
  28 Herzensvereinigung treten.      
           
  29

V

     
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Die Constitution einer jeden Kirche geht allemal von irgend

     
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einem historischen (Offenbarungs=) Glauben aus, den man den

     
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Kirchenglauben nennen kann, und dieser wird am besten auf

     
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eine heilige Schrift gegründet.

     
           
  34 Der reine Religionsglaube ist zwar der, welcher allein eine allgemeine      
  35 Kirche gründen kann: weil er ein bloßer Vernunftglaube ist, der      
           
     

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