Kant: AA VI, Die Religion innerhalb der ... , Seite 096

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 Weh aber dem Gesetzgeber, der eine auf ethische Zwecke gerichtete      
  02 Verfassung durch Zwang bewirken wollte! Denn er würde dadurch nicht      
  03 allein gerade das Gegentheil der ethischen bewirken, sondern auch seine      
  04 politische untergraben und unsicher machen. - Der Bürger des politischen      
  05 gemeinen Wesens bleibt also, was die gesetzgebende Befugniß des letztern      
  06 betrifft, völlig frei: ob er mit andern Mitbürgern überdem auch in eine      
  07 ethische Vereinigung treten, oder lieber im Naturzustande dieser Art bleiben      
  08 wolle. Nur so fern ein ethisches gemeines Wesen doch auf öffentlichen      
  09 Gesetzen beruhen und eine darauf sich gründende Verfassung enthalten      
  10 muß, werden diejenigen, die sich freiwillig verbinden, in diesen Zustand      
  11 zu treten, sich von der politischen Macht nicht, wie sie solche innerlich      
  12 einrichten oder nicht einrichten sollen, befehlen, aber wohl Einschränkungen      
  13 gefallen lassen müssen, nämlich auf die Bedingung, daß darin nichts sei,      
  14 was der Pflicht ihrer Glieder als Staatsbürger widerstreite; wiewohl,      
  15 wenn die erstere Verbindung ächter Art ist, das letztere ohnedem nicht zu      
  16 besorgen ist.      
           
  17 Übrigens, weil die Tugendpflichten das ganze menschliche Geschlecht      
  18 angehen, so ist der Begriff eines ethischen gemeinen Wesens immer auf      
  19 das Ideal eines ganzen aller Menschen bezogen, und darin unterscheidet      
  20 es sich von dem eines politischen. Daher kann eine Menge in jener Absicht      
  21 vereinigter Menschen noch nicht das ethische gemeine Wesen selbst, sondern      
  22 nur eine besondere Gesellschaft heißen, die zur Einhelligkeit mit allen      
  23 Menschen (ja aller endlichen vernünftigen Wesen) hinstrebt, um ein absolutes      
  24 ethisches Ganze zu errichten, wovon jede partiale Gesellschaft nur      
  25 eine Vorstellung oder ein Schema ist, weil eine jede selbst wiederum im      
  26 Verhältniß auf andere dieser Art als im ethischen Naturzustande sammt      
  27 allen Unvollkommenheiten desselben befindlich vorgestellt werden kann (wie      
  28 es auch mit verschiedenen politischen Staaten, die in keiner Verbindung      
  29 durch ein öffentliches Völkerrecht stehen, eben so bewandt ist).      
           
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II

     
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Der Mensch soll aus dem ethischen Naturzustande

     
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herausgehen, um ein Glied eines ethischen gemeinen Wesens

     
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zu werden.

     
           
  34 So wie der juridische Naturzustand ein Zustand des Krieges von      
  35 jedermann gegen jedermann ist, so ist auch der ethische Naturzustand ein      
           
     

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