Kant: AA VI, Die Religion innerhalb der ... , Seite 008

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 Idee desselben zu ihrem Gebrauch verwenden. Was nur sofern wahrhaftig      
  02 verehrt werden kann, als die Achtung dafür frei ist, wird genöthigt,      
  03 sich nach solchen Formen zu bequemen, denen man nur durch Zwangsgesetze      
  04 Ansehen verschaffen kann, und was sich von selbst der öffentlichen Kritik      
  05 jedes Menschen bloßstellt, das muß sich einer Kritik, die Gewalt hat,      
  06 d. i. einer Censur, unterwerfen.      
           
  07 Indessen, da das Gebot: gehorche der Obrigkeit! doch auch moralisch      
  08 ist, und die Beobachtung desselben wie die von allen Pflichten zur Religion      
  09 gezogen werden kann, so geziemt einer Abhandlung, welche dem bestimmten      
  10 Begriffe der letztern gewidmet ist, selbst ein Beispiel dieses Gehorsams abzugeben,      
  11 der aber nicht durch die Achtsamkeit bloß auf das Gesetz einer      
  12 einzigen Anordnung im Staat und blind in Ansehung jeder andern, sondern      
  13 nur durch vereinigte Achtung für alle vereinigt bewiesen werden kann.      
  14 Nun kann der Bücher richtende Theolog entweder als ein solcher angestellt      
  15 sein, der blos für das Heil der Seelen, oder auch als ein solcher, der zugleich      
  16 für das Heil der Wissenschaften Sorge zu tragen hat: der erste      
  17 Richter bloß als Geistlicher, der zweite zugleich als Gelehrter. Dem letztern      
  18 als Gliede einer öffentlichen Anstalt, der (unter dem Namen einer      
  19 Universität) alle Wissenschaften zur Cultur und zur Verwahrung gegen      
  20 Beeinträchtigungen anvertraut sind, liegt es ob, die Anmaßungen des      
  21 erstern auf die Bedingung einzuschränken, daß seine Censur keine Zerstörung      
  22 im Felde der Wissenschaften anrichte, und wenn beide biblische Theologen      
  23 sind, so wird dem letztern als Universitätsgliede von derjenigen      
  24 Facultät, welcher diese Theologie abzuhandeln aufgetragen worden, die      
  25 Obercensur zukommen: weil, was die erste Angelegenheit (das Heil      
  26 der Seelen) betrifft, beide einerlei Auftrag haben; was aber die zweite      
  27 (das Heil der Wissenschaften) anlangt, der Theolog als Universitätsgelehrter      
  28 noch eine besondere Function zu verwalten hat. Geht man von      
  29 dieser Regel ab, so muß es endlich dahin kommen, wo es schon sonst (zum      
  30 Beispiel zur Zeit des Galileo) gewesen ist, nämlich daß der biblische      
  31 Theolog, um den Stolz der Wissenschaften zu demüthigen und sich selbst      
  32 die Bemühung mit denselben zu ersparen, wohl gar in die Astronomie      
           
     

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